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hinreichende inhaltliche Konkretisierung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 5.04 vom 27.01.2005

Rechtsgebiete:ROOG, BauGB
Schlagworte:In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung, Sicherung durch raumordnungsrechtliche Untersagung, bauaufsichtliche Genehmigungsversagung, unbenannter öffentlicher Belang, hinreichende inhaltliche Konkretisierung, planerische Verfestigung, Wirksamkeitsprognose
Stichwort:hinreichende inhaltliche Konkretisierung
Leitsatz:Die vom Gesetzgeber unter den in § 12 Abs. 2 ROG genannten Voraussetzungen eröffnete Möglichkeit, zur Sicherung eines in Aufstellung befindlichen Ziels der Raumordnung die Erteilung einer Baugenehmigung zu untersagen, lässt die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde unberührt, die Baugenehmigung mit der Begründung zu versagen, dem Bauvorhaben (hier: Windkraftanlage) stehe ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung als unbenannter öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB entgegen.

Ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung hat die Qualität eines öffentlichen Belangs, wenn es inhaltlich hinreichend konkretisiert und wenn zu erwarten ist, dass es sich zu einer verbindlichen, den Wirksamkeitsanforderungen genügenden Zielfestlegung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG verfestigt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 5.04




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