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OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 456/08 vom 19.11.2008

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, Verwerfung des Einspruchs, Wiedereinsetzungsantrag, Rechtsbeschwerdebegründung zweifelhaft, da nur Ausführungen zum Wiedereinsetzungsantrag, hinreichende Auseinandersetzung, Verwerfung nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt, ärztliches Attest, Entbindungsantrag in der Hauptverhandlung, besondere Vollmacht, Nachweis, Vortrag, Klärung der Fahrereigenschaft war erforderlich
Stichwort:hinreichende Auseinandersetzung
Leitsatz:Zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge, mit der geltend gemacht wird, dass der Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid nicht wegen unentschuldigtem Ausbleiben des Betroffenen hätte verworfen werden dürfen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 456/08




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