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Hinnahme von leistungsbewilligenden Verwaltungsakten der nach dem SGB 2 zuständigen Behörde seitens der Krankenversicherungsträger

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 12 KR 29/07 R vom 24.06.2008

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, denen der Beitritt im Rahmen der freiwilligen Versicherung angezeigt wird, haben die Tatbestandswirkung von Alg II bewilligenden Verwaltungsakten grundsätzlich ohne eigenes Prüfungsrecht hinzunehmen.

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