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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 38.01 vom 12.12.2002

Rechtsgebiete:BAföG
Schlagworte:Ausbildungsförderung über die Altersgrenze hinaus, Altersgrenze, Ausbildung über die - hinaus, einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse, persönliche Verhältnisse, einschneidende Veränderung der -.
Stichwort:hinaus
Leitsatz:1. Der krankheitsbedingte Arbeitsplatzverlust und die infolge gesundheitlicher Einschränkungen bestehende Unmöglichkeit, in dem erlernten und in dem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten, stellen eine einschneidende Veränderung der persönlichen Verhältnisse im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BAföG dar.

2. Die Unmöglichkeit, in dem erlernten und dem zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten, ist nicht bereits dann nachgewiesen, wenn die Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes erfolglos geblieben sind, sondern erst dann, wenn auch eigene Bemühungen nicht zum Erfolg geführt haben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 38.01



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 57.01 vom 14.11.2002

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Fortsetzung einer Jugendhilfeleistung (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte, Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte), Kindertagesstätte, Kostenerstattung für Unterbringung in - nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit, Jugendhilfe, Kostenerstattungspflicht nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte), Zuständigkeit, Weiterleistungspflicht des bisher zuständig gewesenen Jugendhilfeträgers über Wechsel seiner örtlichen - hinaus, Zuständigkeitswechsel in der Jugendhilfe, Kostenerstattungspflicht des zuständig gewordenen örtlichen Trägers (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte).
Stichwort:hinaus
Leitsatz:Die §§ 86 ff. SGB VIII sind auch auf eine Betreuung in Kindertagesstätten anwendbar. Als "Leistung" der Jugendhilfe ist sie bei einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit ungeachtet dessen "fortsetzungsfähig", dass das Leistungsangebot an Ganztagsplätzen von Jugendhilfeträger zu Jugendhilfeträger unterschiedlich ausgestaltet sein kann (hier: institutionelle Förderung statt Pflegesatzfinanzierung).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 57.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 51.01 vom 14.11.2002

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:"Fortsetzung" einer Jugendhilfeleistung durch Leistungsablehnung, Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte), Jugendhilfe, Kostenerstattungspflicht nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte), Unterrichtung, Pflicht der Jugendhilfeträger zur unverzüglichen - über Zuständigkeitswechsel, Zuständigkeit, Weiterleistungspflicht des bisher zuständig gewesenen Jugendhilfeträgers über Wechsel seiner örtlichen - hinaus, Zuständigkeitswechsel in der Jugendhilfe, Kostenerstattungspflicht des zuständig gewordenen örtlichen Trägers (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte).
Stichwort:hinaus
Leitsatz:1. Der Anspruch des örtlich unzuständig gewordenen Jugendhilfeträgers aus § 89 c Abs. 1 SGB VIII auf Erstattung seiner nach dem Zuständigkeitswechsel im Rahmen seiner Verpflichtung nach § 86 c SGB VIII getätigten Aufwendungen setzt die unverzügliche Unterrichtung des zuständig gewordenen örtlichen Trägers (§ 86 c Satz 2 SGB VIII) nicht voraus.

2. Eine die Weiterleistungspflicht des bisher zuständig gewesenen örtlichen Jugendhilfeträgers aus § 86 c Satz 1 SGB VIII beendende "Fortsetzung" der Leistung durch den zuständig gewordenen örtlichen Träger kann auch in dessen Leistungsablehnung bestehen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 51.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 52.01 vom 14.11.2002

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte), Jugendhilfe, Kostenerstattungspflicht nach Wechsel der örtlichen Zuständigkeit (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte), Unterrichtung, Pflicht der Jugendhilfeträger zur unverzüglichen - über Zuständigkeitswechsel, Zuständigkeit, Weiterleistungspflicht des bisher zuständig gewesenen Jugendhilfeträgers über Wechsel seiner örtlichen - hinaus, Zuständigkeitswechsel in der Jugendhilfe, Kostenerstattungspflicht des zuständig gewordenen örtlichen Trägers (hier: Unterbringung in Kindertagesstätte).
Stichwort:hinaus
Leitsatz:Der Anspruch des örtlich unzuständig gewordenen Jugendhilfeträgers aus § 89 c Abs. 1 SGB VIII auf Erstattung seiner nach dem Zuständigkeitswechsel im Rahmen seiner Verpflichtung nach § 86 c SGB VIII getätigten Aufwendungen setzt die unverzügliche Unterrichtung des zuständig gewordenen örtlichen Trägers (§ 86 c Satz 2 SGB VIII) nicht voraus.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 52.01


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