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Hilfsweise Aufrechnung

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BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 4 C 03.2059 vom 23.09.2003

Rechtsgebiete:GKG
Schlagworte:Streitwertbemessung, Vergleich, Hilfsweise Aufrechnung, Gegenforderung
Stichwort:Hilfsweise Aufrechnung
Leitsatz:Eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung (hier: aus Amtshaftung) erhöht den Streitwert für das Verfahren einer Anfechtungsklage gegen einen Gebührenbescheid auch dann, wenn der Rechtsstreit durch einen Vergleich beendet wird, in dem der Kläger auf die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen verzichtet.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 4 C 03.2059




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