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Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 10 LA 438/08 vom 23.03.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, EMRK, VwGO
Schlagworte:Ausweisung, Ermessensausweisung, Ermessensausweisung, hilfsweise, Schutz des Privatlebens
Stichwort:hilfsweise
Leitsatz:Durch die Ausweisung werden die nach Art. 8 EMRK geschützten Bindungen eines Ausländers nicht nachteilig berührt, wenn dieser bereits vollziehbar ausreisepflichtig war.

Fall einer hilfsweise verfügten Ermessensausweisung.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 438/08



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 104/08 vom 06.02.2009

Rechtsgebiete:BBesG, GG, LSA-BSZG, LSA-VwGO-AG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Alimentation, Aussetzung, Beamter, Besoldung, Feststellungsklage, Geltendmachung, zeitnahe, Klageänderung, sachdienliche, Klageänderung, sachdienliche, hilfsweise, Klagehäufung, Kürzung, Passivlegitimation, Rückwirkung, Sonderzahlung, Sonderzuwendung, Streichung, Vertrauensschutz, Weihnachtsgeld
Stichwort:hilfsweise
Leitsatz:1. Sinkt die Alimentation unter das nach Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gebotene Niveau ab, so führt dies nicht dazu, dass bestimmte Kürzungs- oder Streichungsregelungen außerhalb des Besoldungsgesetzes unwirksam oder unanwendbar sind.

2. Einwendungen des Beamten gegen die Verfassungsmäßigkeit des BSZG LSA n. F. unter Hinweis auf den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation führen daher nicht dazu, dass Art. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004, mit dem die Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die Beamten und Richter in Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2005 weitgehend abgeschafft wurde, unwirksam oder unanwendbar wäre.

3. Die den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und den Vertrauensschutzgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) betreffenden Rügen bleiben ohne Erfolg.

4. Beamten können auch dann, wenn die Verfassungsmäßigkeit ihrer Alimentation in Frage steht, keine Besoldungsleistungen zugesprochen werden, die gesetzlich nicht (mehr) vorgesehen sind. Vielmehr sind sie darauf verwiesen, ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie Klagen gegen das Land auf Feststellung erheben, ihr Nettoeinkommen sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen.

5. Aus den Besonderheiten des Beamtenverhältnisses als wechselseitigem bindendem Treueverhältnis ergeben sich Einschränkungen für die - Geltendmachung der - verfassungsrechtlichen Ansprüche der Beamten.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 104/08

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 101/08 vom 06.02.2009

Rechtsgebiete:BBesG, GG, LSA-BSZG, LSA-VwGO-AG, VwGO, ZPO
Schlagworte:Alimentation, Aussetzung, Beamter, Besoldung, Feststellungsklage, Geltendmachung, zeitnahe, Klageänderung, sachdienliche, Klageänderung, sachdienliche, hilfsweise, Klagehäufung, Kürzung, Passivlegitimation, Rückwirkung, Sonderzahlung, Sonderzuwendung, Streichung, Vertrauensschutz, Weihnachtsgeld
Stichwort:hilfsweise
Leitsatz:1. Sinkt die Alimentation unter das nach Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gebotene Niveau ab, so führt dies nicht dazu, dass bestimmte Kürzungs- oder Streichungsregelungen außerhalb des Besoldungsgesetzes unwirksam oder unanwendbar sind.

2. Einwendungen des Beamten gegen die Verfassungsmäßigkeit des BSZG LSA n. F. unter Hinweis auf den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation führen daher nicht dazu, dass Art. 1 des Haushaltsbegleitgesetzes 2005/2006 vom 17. Dezember 2004, mit dem die Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die Beamten und Richter in Sachsen-Anhalt ab dem Jahr 2005 weitgehend abgeschafft wurde, unwirksam oder unanwendbar wäre.

3. Die den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und den Vertrauensschutzgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG) betreffenden Rügen bleiben ohne Erfolg.

4. Beamten können auch dann, wenn die Verfassungsmäßigkeit ihrer Alimentation in Frage steht, keine Besoldungsleistungen zugesprochen werden, die gesetzlich nicht (mehr) vorgesehen sind. Vielmehr sind sie darauf verwiesen, ihren Alimentationsanspruch dadurch geltend zu machen, dass sie Klagen gegen das Land auf Feststellung erheben, ihr Nettoeinkommen sei verfassungswidrig zu niedrig bemessen.

5. Aus den Besonderheiten des Beamtenverhältnisses als wechselseitigem bindendem Treueverhältnis ergeben sich Einschränkungen für die - Geltendmachung der - verfassungsrechtlichen Ansprüche der Beamten.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 101/08


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