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Hilfsmittel für den Behinderungsausgleich

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 3 P 10/04 R vom 10.11.2005

Rechtsgebiete:SGG, SGB XI, SGB V, VVG
Schlagworte:Klageart für Leistungen der privaten Pflegeversicherung, Abgrenzung der Leistungspflicht der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung für Hilfsmittel, Hilfsmittel für den Behinderungsausgleich
Stichwort:Hilfsmittel für den Behinderungsausgleich
Leitsatz:1. Zur Klageart für Leistungsbegehren in der privaten Pflegeversicherung.

2. Zur Abgrenzung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung für Hilfsmittel im häuslichen Bereich.

3. Das Gebot eines gleichwertigen Mindestschutzes in der privaten und sozialen Pflegeversicherung begründet für privat Versicherte keinen Anspruch auf ein Hilfsmittel als Leistung der Pflegeversicherung zur Pflegeerleichterung oder selbständigeren Lebensführung, wenn dieses Hilfsmittel vorwiegend dem Behinderungsausgleich dient und nur deshalb nicht von der privaten Krankenversicherung geleistet wird, weil kein entsprechender Versicherungsschutz vereinbart worden ist (hier: eigenbedienbarer Elektro-Rollstuhl).
Volltext: BSG - Urteil, B 3 P 10/04 R




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