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Hilfe zum Lebensunterhalt

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 12 S 2854/07 vom 23.06.2009

Rechtsgebiete:WoGG, SGB XII
Schlagworte:Unterkunftskosten, Heimunterbringung, Pflegeheim, Pflege, Transferleistung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege
Stichwort:Hilfe zum Lebensunterhalt
Leitsatz:1. Der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 35 SGB XII verliert bei dem gleichzeitigen Bezug von Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 ff. SGB XII nicht seinen selbstständigen Charakter.

2. Der Bezug von Wohngeld einer pflegebedürftigen Person in Heimunterbringung war daher bei der Gewährung von Sozialhilfeleistungen, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 35 SGB XII mitumfassten, nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 WoGG 2005 ausgeschlossen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 12 S 2854/07



SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 B 650/06 vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:SächsBefrVO, BSHG
Schlagworte:Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Einkommen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Haushaltsgemeinschaft, Vermögensbegriff
Stichwort:Hilfe zum Lebensunterhalt
Leitsatz:Bezieht ein Haushaltsangehöriger des Rundfunkbefreiungsantragstellers Hilfe zum Lebensunterhalt ist diese bei der Einkommensberechnung ebenfalls nicht in Ansatz zu bringen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 B 650/06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 1.08 vom 18.06.2008

Rechtsgebiete:RGebStV
Schlagworte:Rundfunkgebühr, Befreiung, Einkommen, Vermögen, Härtefall, Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialhilfe, Gleichbehandlung
Stichwort:Hilfe zum Lebensunterhalt
Leitsatz:Ein die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht rechtfertigender besonderer Härtefall (§ 6 Abs. 3 RGebStV) liegt nicht darin, dass einem Rundfunkteilnehmer aufgrund seines geringen Einkommens und Vermögens auf Antrag Hilfe zum Lebensunterhalt im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV zustände, er einen solchen Antrag aber nicht stellen will.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 1.08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 222/07 vom 01.03.2007

Rechtsgebiete:GG, RGebStV
Schlagworte:Befreiung, Gleichheitssatz, Härtefall, Härtefallklausel, Hilfe zum Lebensunterhalt, Rundfunkgebührenpflicht, Rundfunkteilnehmer, Sozialleistung
Stichwort:Hilfe zum Lebensunterhalt
Leitsatz:1. Die in § 6 Abs. 1 Satz 1 RGebStV genannten Tatbestände sind nach der Systematik sowie Sinn und Zweck des Regelwerks abschließend. Deshalb rechtfertigt lediglich der Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV), nicht aber das Bestehen eines Anspruchs auf eine derartige Sozialleistung eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

2. Die Anknüpfung an den Bezug der in § 6 Abs. 1 Satz 1 RGebStV aufgeführten Sozialleistungen und nicht das Bestehen eines Anspruchs auf sie ist auch im Hinblick auf den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

3. Nach der Regelungssystematik des § 6 RGebStV ist es ausgeschlossen, dass ein Rundfunkteilnehmer, der es bewusst unterlässt, Leistungen nach dem SGB XII zu beantragen und in Anspruch zu nehmen, sich stattdessen eine Befreiung über die Härtefallklausel des § 6 Abs. 3 RGebStV sichert.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LA 222/07


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