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Hilfe in besonderen Lebenslagen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 83.02 vom 11.12.2003

Rechtsgebiete:WoGG, WoGV, BSHG
Schlagworte:Anrechnung von Sozialhilfeleistungen (Hilfe zur Pflege bei Heimunterbringung), keine - als Teil des wohngeldrechtlich maßgeblichen Jahreseinkommens, Einsatz von Sozialhilfe (Hilfe in besonderen Lebenslagen), kein - als wohngeldrechtliches Einkommen, Einkommensanrechnung, keine - von Hilfe in besonderen Lebenslagen auch bei Heimbewohnern, Einkommenspauschale, wohngeldrechtliche -, für als laufende Hilfe zum Lebensunterhalt anzurechnende Leistungen, Hilfe in besonderen Lebenslagen, keine wohngeldrechtliche Einkommensanrechnung des in der - enthaltenen Lebensunterhalts bei Heimbewohnern, Sozialhilfe (Hilfe in besonderen Lebenslagen), keine Anrechnung von - als wohngeldrechtliches Einkommen.
Stichwort:Hilfe in besonderen Lebenslagen
Leitsatz:1. Zu den nach § 10 Abs. 2 Nr. 16 WoGG als Einkommen anzurechnenden "Leistungen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes" gehören Leistungen der Hilfe in besonderen Lebenslagen nicht.

2. Eine auf der Grundlage der Anrechnungsvorschrift des § 8 WoVG erfolgende pauschalierende Einkommensanrechnung darf nicht unberücksichtigt lassen, dass dem Sozialhilfeempfänger ein sozialhilferechtlich bereits angerechnetes Einkommen nicht doppelt zur Verfügung steht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 83.02



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 11467/03.OVG vom 03.11.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Sozialhilferecht, Sozialhilfe, Blindenhilfe, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Hilfe, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Anstalt, Heim, Einrichtung, Aufenthalt, gewöhnlicher Aufenthalt, Kosten, Zusammenhangskosten, Hilfe, einrichtungsbezogene Hilfe, Anstaltsort, Schutz der Anstaltsorte, Leistung, Träger der Sozialhilfe, örtlicher Träger der Sozialhilfe, Sozialhilfeträger
Stichwort:Hilfe in besonderen Lebenslagen
Leitsatz:Bei einem Aufenthalt des Hilfeempfängers in einem Heim ist die örtliche Zuständigkeit des Trägers der Sozialhilfe nach § 97 Abs. 2 Satz 1 BSHG nicht auf die unmittelbare einrichtungsbezogene Hilfe beschränkt, sondern sie umfasst jede Hilfe, die nach Maßgabe der Bestimmungen des BSHG geleistet wird (hier: Blindenhilfe).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 11467/03.OVG

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 2 LA 46/03 vom 11.08.2003

Rechtsgebiete:SchwbAV, SGB IX
Schlagworte:Schwerbehinderter, Hilfe in besonderen Lebenslagen, Technische Arbeitshilfe
Stichwort:Hilfe in besonderen Lebenslagen
Leitsatz:1. § 25 SchwbAV ist kein Instrument, um den in den §§ 19 bis 24 SchwbAV festgelegten Leistungsumfang zu erweitern.

2. Leistungen gemäß § 25 SchwbAV können nur gewährt werden, wenn sie der Teilnahme schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben unmittelbar zu dienen bestimmt sind. Daran fehlt es, wenn technische Arbeitshilfen nur gelegentlich, selten oder überhaupt nicht am Arbeitsplatz benötigt werden.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Beschluss, 2 LA 46/03

OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 4 B 196/02 vom 27.11.2002

Rechtsgebiete:VwGO, BSHG, EinglH-VO, SGB IX, SGB VIII
Schlagworte:Hilfe in besonderen Lebenslagen, hier Eingliederungshilfe: Übernahme von Internatskosten, Wunschrecht des behinderten Jugendlichen, Behinderung, geistige, körperliche, seelische, Abgrenzung der Zuständigkeit des Trägers, der Jugendhilfe von der des Trägers der Sozialhilfe, Vorrang der offenen Hilfe, Erhaltungswürdigkeit des sozialen Umfeldes
Stichwort:Hilfe in besonderen Lebenslagen
Leitsatz:Im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe führt der aus einer leichten geistigen Behinderung resultierende Integrationsbedarf nur ausnahmsweise zu einem Anspruch auf Leistungsgewährung in Form der Unterbringung in einer stationären Einrichtung.

Bei Bestimmung der richtigen Form der Eingliederungshilfe ist ein geistig leicht behinderter Jugendlicher nach seinem Entwicklungsstand anzuhören und zu beteiligen.
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 4 B 196/02


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