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JuraForum.deUrteileSchlagwörterHhier: Versäumung der Widerspruchsfrist 

hier: Versäumung der Widerspruchsfrist

Entscheidungen der Gerichte

OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 2 B 332/02 vom 07.10.2003

Den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 58 Abs. 1 VwGO an die Bezeichnung der Verwaltungsbehörde kann im Einzelfall auch die alleinige Bezeichnung der Körperschaft genügen, deren Verwaltungsorgan den Bescheid erlassen hat, wenn damit eindeutig und unzweifelhaft die Stelle bezeichnet ist, bei welcher der Rechtsbehelf eingelegt werden muss (hier: "Zweckverband" statt "Verbandsvorsteher des Zweckverbandes").

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