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LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 279/04 vom 19.10.2004

Rechtsgebiete:KSchG, ZPO, BGB
Schlagworte:Drohung mit Arbeitsunfähigkeit, Abmahnung, hier: ausnahmsweise kein Kündigungsverzicht, ordentliche verhaltensbedingte Kündigung
Stichwort:hier: ausnahmsweise kein Kündigungsverzicht
Leitsatz:Eine Abmahnung enthält grundsätzlich einen Kündigungsverzicht bezogen auf das in der Abmahnung gerügte Fehlverhalten. Dies gilt ausnahmsweise nicht, wenn der Abmahnung nach dem Empfängerhorizont zu entnehmen ist, dass sich der Kündigungsberechtigte das Recht zur Kündigung wegen des gerügten Fehlverhaltens unter bestimmten Voraussetzungen doch noch vorbehält.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 279/04




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