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Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse

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BSG – Urteil, B 4 RA 41/04 R vom 14.03.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB X, EinigVtr, SGG, GG
Schlagworte:Ermittlung des Monatsbetrags der Rente - Beitrittsgebiet - Bildung von persönlichen Entgeltpunkten Ost und einem aktuellen Rentenwert Ost - Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse - sozialgerichtliches Verfahren - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse
Leitsatz:1. Die Sonderregelungen für das Beitrittsgebiet in den §§ 254b, 254d, 255a SGB 6 über Entgeltpunkte (Ost) und einen besonderen aktuellen Rentenwert (Ost) waren im Juli 2000 im Hinblick auf die besondere Ausnahmesituation nach der Wiedervereinigung nicht verfassungswidrig (Fortführung von BSG vom 31.7.2002 - B 4 RA 120/00 R = BSGE 90, 11 = SozR 3-2600 § 255c Nr 1).

2. Macht ein Kläger erstmals im Revisionsverfahren einen Aufhebungsanspruch wegen nachträglicher Änderung der Verhältnisse gemäß § 48 Abs 1 SGB 10 geltend, ist dies eine unzulässige Klageänderung.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 41/04 R




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