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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 1 K 70.06 vom 18.09.2007

Rechtsgebiete:VwGO, RVG
Schlagworte:Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Normenkontrollverfahren, B-Plan, Verwaltungsvorgang, Herstellung eines vollständigen, originalgetreuen Doppels durch Bevollmächtigten des Antragsgegners, Doppel beim Antragsgegner vorhanden
Stichwort:Herstellung eines vollständigen
Leitsatz:1. Zu den Auslagen, die der Rechtsanwalt von seinem Auftraggeber ersetzt und dieser vom kostenpflichtigen Prozessgegner erstattet verlangen kann, gehören auch die zur sachgemäßen Durchführung der Angelegenheit erforderlichen Aufwendungen im Sinne von § 46 RVG; die Begrenzung auf die "notwendigen" bzw. "erforderlichen" Auslagen bringt den das Kostenrecht beherrschenden Sparsamkeitsgrundsatz und das daraus folgende Gebot sparsamer Prozessführung zum Ausdruck.

2. Ablichtungen aus Behördenakten sind aus der Sicht eines gewissenhaften Rechtsanwalts für die sachgerechte, dem Sparsamkeitsgebot verpflichtete Wahrnehmung der Rechte seines Auftraggebers immer dann notwendig (und erstattungsfähig), wenn das abgelichtete Schriftgut dem Anwalt ständig zur Verfügung stehen muss, es ihm also nicht zugemutet werden kann, sich die erforderliche Kenntnis notfalls durch mehrfache Akteneinsicht zu verschaffen.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 1 K 70.06




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