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Herstellung eines Testaments durch Ergänzung der Fotokopie eines unvollständigen Textes

Entscheidungen der Gerichte




OLG-KARLSRUHE – Beschluss, 14 Wx 114/01 vom 15.01.2002

Rechtsgebiete:FGG, BGB, KostO
Schlagworte:Eigenhändiges Testament, Herstellung eines Testaments durch Ergänzung der Fotokopie eines unvollständigen Textes
Stichwort:Herstellung eines Testaments durch Ergänzung der Fotokopie eines unvollständigen Textes
Leitsatz:1. Ein formwirksames Testament verlangt keine einheitliche Errichtungshandlung und kann auch aus nicht miteinander verbundenen Blättern bestehen, wenn deren Zusammengehörigkeit erkennbar ist.

2. Der Testierende kann früher von ihm Geschriebenes zu seinem nunmehr gewollten Testament vollenden, ohne daß es darauf ankommt, ob er die früheren Teile von vornherein in Testierabsicht oder zu einem anderen Zwecke niedergeschrieben hatte.

3. Ein formwirksames Testament kann auch dadurch hergestellt werden, daß der Testierende die Fotokopie eines von ihm eigenhändig geschriebenen unvollständigen Textes eigenhändig ergänzt.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Beschluss, 14 Wx 114/01




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