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Herstellerrabatt auf Arzneimittel für Krankenkassen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 2/08 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:SGB V, UStG, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Minderung der Bemessungsgrundlage - Abschlag nach § 130a SGB V - Herstellerrabatt auf Arzneimittel für Krankenkassen - Erstattungspflicht der Pharmaunternehmen an Apotheken
Stichwort:Herstellerrabatt auf Arzneimittel für Krankenkassen
Leitsatz:1. Zahlt der Unternehmer dem Abnehmer einen Teil der für die Lieferung vereinnahmten Gegenleistung zurück --hier aufgrund § 130a SGB V--, ist die nach der Rückzahlung verbleibende Gegenleistung gemäß §§ 10, 17 UStG in Entgelt und Umsatzsteuer aufzuteilen. Dementsprechend ist auch der Rückzahlungsbetrag aufzuteilen.

2. § 130a SGB V enthält keine Regelung zu den umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen, die sich aus dem aufgrund dieser Vorschrift tatsächlich zurückgezahlten "Abschlag" ergeben.
Volltext: BFH - Urteil, V R 2/08




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