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Herstellen von Fertigbauteilen nach Zusammenfügen dieser Bauteile durch Subunternehmer zu Bauwerken als baugewerbliche Tätigkeit

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 10 Sa 2047/97 vom 08.05.1998

Rechtsgebiete:VTV Tarifv./Bau
Schlagworte:Herstellen von Fertigbauteilen nach Zusammenfügen dieser Bauteile durch Subunternehmer zu Bauwerken als baugewerbliche Tätigkeit
Stichwort:Herstellen von Fertigbauteilen nach Zusammenfügen dieser Bauteile durch Subunternehmer zu Bauwerken als baugewerbliche Tätigkeit
Leitsatz:Ein Betrieb, der Fertigbauteile herstellt und diese überwiegend im Rahmen von Werklieferungsverträgen durch Subunternehmen zu Bauwerken zusammenfügen läßt, erfüllt selbst dann nicht die Tarifmerkmale der Ziff. 13von Abschnitt V des § 1 Abs. 2 VTV, wenn der von dem Betrieb eingesetzteBauleiter nur werk- und nicht arbeitnehmerbezogen eine Aufsicht durchführt.Es ist unschädlich und führt nicht zur Anwendung der Ziff. 13, wenn der Betrieb im Rahmen von Nachbesserungsarbeiten (§ 633 Abs. 3 BGB) eigeneMontagearbeiter auf den Baustellen des Subunternehmers einsetzt.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 Sa 2047/97




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