Autovaccine dürfen nicht vom Hersteller unmittelbar an die behandelnden Ärzte abgegeben werden. Hersteller der Autovaccine sind nicht die behandelnden Ärzte, sondern die Personen, die aufgrund der ihnen zugelieferten Körperausscheidungen von Patienten die Autovaccine fertigen. Durch die Abgabe der Autovaccine von dem herstellenden Unternehmen an die behandelnden Ärzte werden die Autovaccine in den Verkehr gebracht.