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SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 21/08 vom 15.05.2009

Rechtsgebiete:FStrPrivFinG, Herrentunnel-Mauthöheverordnung
Schlagworte:Herrentunnel, Maut, Periodengerechtigkeit, Privatleben, Vorauszahlung, öffentlicher Personennahverkehr
Stichwort:Herrentunnel
Leitsatz:1. Eine Vereinbarung, die auf die Befreiung von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs von der Mautpflicht nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz gerichtet ist, ist nichtig.

2. Zur Frage der (geltungserhaltenden) Auslegung einer solchen Vertragsbestimmung als Ablöse- oder Vorauszahlungsvereinbarung.

3. Erhält der private Betreiber einer mautpflichtigen Straße vorab einen Betrag zur Kostenreduzierung in der Konzessionslaufzeit, ist eine Verteilung gerechtfertigt, die dazu beitragen soll, größere Unterschiede in der Höhe der Mautgebühren in den einzelnen Mautberechnungsperioden zu vermeiden.
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 2 LB 21/08




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