Werden auf dem Etikett eines neutral bezeichneten Lebensmittels zusätzlich Name und Anschrift einer Firma angegeben und wird diese nicht weiter spezifizierte Angabe aufgrund besonderer Wertschätzung der Kunden den Tatsachen entsprechend als Herstellerangabe verstanden, so ist zur Vermeidung einer irreführenden Herkunftsangabe auf dem Etikett kenntlich zu machen, wenn die angegebene Firma nicht mehr Hersteller, sondern nur noch Verkäufer des Lebensmittels ist.