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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 7 B 10469/09.OVG vom 19.06.2009

Rechtsgebiete:AufenthG, EMRK
Schlagworte:abgeleitetes Aufenthaltsrecht, abhängiges Aufenthaltsrecht, Abschiebung, Abschiebungshindernis, Absicht des Gesetzgebers, Altfallregelung, Anspruch, atypisch, Aufenthalt, Aufenthaltsbeendigung, Aufenthaltsdauer, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht, aufenthaltsrechtlich relevante Umstände, Ausländer, Ausländerbehörde, Ausländerrecht, Ausreise, Ausreisehindernis, Ausreisepflicht, Bleiberechtsbeschluss, Duldung, einfinden, eingliedern, Eingriff, Eltern, Elternteil, Entstehungsgeschichte, Ermessen, Ermessensentscheidung, Erwerbstätigkeit, geduldet, gesetzliche Altfallregelung, getäuscht, Herkunft, Identität, Integration, integriert, kausal, Kausalität, Kausalitätserfordernis, Kind, minderjährig, minderjähriges Kind, notwendig, notwendiger Eingriff, Privatleben, rechtliche Gründe, rechtstreu, rechtstreues Verhalten, Reintegration, Rückkehr, Sinn und Zweck, Sprache, Sprachkenntnisse, Staatsangehörigkeit, täuschen, Täuschung, Unmöglichkeit der Ausreise, unzumutbar, Unzumutbarkeit, Verhältnismäßigkeit, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Wiedereingliederung, Ziel des Gesetzes, zumutbar, Zumutbarkeit.
Stichwort:Herkunft
Leitsatz:Eine gemäß § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Bestimmung entgegenstehende vorsätzliche Täuschung der Ausländerbehörde über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände liegt auch dann vor, wenn die Täuschung nicht kausal für den weiteren Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet war.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 7 B 10469/09.OVG



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 7 Sa 608/08 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:AGG
Schlagworte:Diskriminierung, Behinderung, Herkunft, Rasse, Religion, Entschädigungsanspruch
Stichwort:Herkunft
Leitsatz:Erst wenn objektiv erkennbar ist oder der Kläger gegenüber der Beklagten deutlich zu erkennen gibt, dass er aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage ist, die geschuldete durchschnittliche Arbeitsleistung zu erbringen, ist die Beklagte verpflichtet, dem Kläger einen leidensgerechten Arbeitsplatz, soweit vorhanden, anzubieten.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 7 Sa 608/08

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 C 10771/08.OVG vom 06.11.2008

Rechtsgebiete:GG, BestG
Schlagworte:allgemeine Satzungsgewalt, ausbeuterische Kinderarbeit, Benutzung, Benutzungsregelung, Berufsfreiheit, Bestattung, Bestattungsrecht, Eingriff, Friedhof, Friedhofsrecht, Friedhofssatzung, gesetzliche Ermächtigung, Grabmal, Herkunft, ILO-Konvention 182, Kinderarbeit, Kommunalrecht, Kommune, Kompetenz, Nachweis, Nachweispflicht, Normenkontrolle, Rechtsverletzung, Regelungskompetenz, Satzung, Satzungsautonomie, Satzungsbefugnis, Selbstverwaltungsrecht, Steinmetz, XERTIFIX-Siegel
Stichwort:Herkunft
Leitsatz:Die allgemeine Satzungsbefugnis nach § 24 Abs. 1 GemO ermächtigt die Kommungen nicht, im Rahmen einer Friedhofssatzung Regelungen über den Nachweis der Herkunft und der Produktionsbedingungen für das für Grabmale verwendete Steinmaterial zu treffen (hier: Nachweis der Herstellung unter Vermeidung ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 für Importe aus bestimmten Staaten).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 C 10771/08.OVG

OLG-FRANKFURT – Urteil, 11 U 45/06 vom 24.04.2007

Rechtsgebiete:UrhG, UWG
Schlagworte:Panther, Schmuck, Wettbewerb, Eigenart, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Subsidiarität, Herkunft, Täuschung, Herkunftstäuschung, Nachahmung, Mitbewerber
Stichwort:Herkunft
Leitsatz:1. Mit der Entscheidung BGHZ 140, 183 - Elektronisches Pressearchiv - ist eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung nicht verbunden, wonach wettbewerbrechtliche Ansprüche nicht durch das Urheberrecht ausgeschlossen sind.

2. Der "hängende Panther" von Cartier weist wettbewerbrechtliche Eigenart auf. Die Eignung zur Erzeugung betrieblicher Herkunftsvorstellungen ergibt sich aus der originellen Gestaltung. Die Eigenart ist nicht dadurch verloren gegangen, dass der "hängende Panther" seit über zehn Jahren nicht mehr vertrieben wird. Die wettbewerbsrechtliche Eigenart besteht solange fort, als die Gefahr einer Herkunftstäuschung noch besteht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 11 U 45/06


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