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JuraForum.deUrteileSchlagwörterHhergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums 

hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 8.07 vom 18.09.2008

Rechtsgebiete:GG, LBG, StPG, BlnPersVG
Schlagworte:Abstrakt-funktionelles Amt, Amt im statusrechtlichen Sinne, amtsangemessene Beschäftigung, Beteiligung des Personalrats, dauernde Trennung von Amt und Funktion, dienstliches Bedürfnis, Dienstposten, funktionelles Amt, Funktionsamt im abstrakten und im konkreten Sinne, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Leiharbeitnehmer, Personalrat, Personalüberhang, Personalüberhangkräfte, Stellenpool, Stellenpoolgesetz, Versetzung, Zentrales Personalüberhangmanagement, Zuordnung zum Personalüberhang
Stichwort:hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
Leitsatz:Die Versetzung Berliner Beamter zu einem Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) ohne gleichzeitige Verleihung eines Funktionsamts verstößt gegen den Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.

Ohne Kenntnis der Gründe für die Zuordnung des Beamten zum Personalüberhang kann der Personalrat sein Mitwirkungsrecht bei der Versetzung des Beamten zum Stellenpool nicht ordnungsgemäß ausüben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 8.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 24.07 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:GG, BhV 2004, SGB V
Schlagworte:Alimentation, allgemeiner Gleichheitssatz, Angemessenheit, Arzneimittelrichtlinien, behandlungsbedürftige Erkrankung, Beihilfe, dynamische Verweisung, erektile Dysfunktion, Erforderlichkeit, ergänzende Beihilfe, Erhöhung der Lebensqualität, Fürsorge, Gemeinsamer Bundesausschuss, Geringfügigkeit, Gleichheitsgrundsatz, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Krankheitsfälle, Leistungsausschluss, Viagra, Lifestyle-Mittel, Mischsystem, potenzsteigernde Mittel, private Vorsorge, Prostatakarzinom, Prostata-Ektomie, übergangsweise Fortgeltung, Übermaßverbot
Stichwort:hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
Leitsatz:1. Die den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts nicht genügenden und deshalb nichtigen Beihilfevorschriften des Bundes sind auch weiterhin für eine spätestens mit der jetzigen Legislaturperiode endende Übergangszeit anzuwenden.

2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 24.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 108.07 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:GG, BBG, BhV 2004, SGB V
Schlagworte:Alimentation, allgemeiner Gleichheitssatz, Angemessenheit, Arzneimittelrichtlinien, behandlungsbedürftige Erkrankung, Beihilfe, dynamische Verweisung, erektile Dysfunktion, Erforderlichkeit, ergänzende Beihilfe, Erhöhung der Lebensqualität, Fürsorge, Gemeinsamer Bundesausschuss, Geringfügigkeit, Gleichheitsgrundsatz, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Krankheitsfälle, Leistungsausschluss, Viridal, Lifestyle-Mittel, Mischsystem, potenzsteigernde Mittel, private Vorsorge, Prostatakarzinom, Prostata-Ektomie, übergangsweise Anwendbarkeit, Übermaßverbot
Stichwort:hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
Leitsatz:1. Die den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts nicht genügenden und deshalb nichtigen Beihilfevorschriften des Bundes sind auch weiterhin für eine spätestens mit der jetzigen Legislaturperiode endende Übergangszeit anzuwenden.

2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 2 C 24.07).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 108.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 10.07 vom 28.05.2008

Rechtsgebiete:GG, LBG RP, BVO RP
Schlagworte:Alimentation, allgemeiner Gleichheitssatz, Angemessenheit, behandlungsbedürftige Erkrankung, Beihilfe, erektile Dysfunktion, Erforderlichkeit, ergänzende Beihilfe, Erhöhung der Lebensqualität, Fürsorge, Gleichheitsgrundsatz, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Krankheitsfälle, Leistungsausschluss, Viridal, Lifestyle-Mittel, Mischsystem, potenzsteigernde Mittel, private Vorsorge, Prostatakarzinom, übergangsweise Anwendbarkeit, Übermaßverbot
Stichwort:hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
Leitsatz:1. § 90 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz stellt keine ausreichende Ermächtigung für den Erlass einer Beihilfenverordnung dar. Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist jedoch für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden.

2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 2 C 24.07).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 10.07


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