JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums
| Rechtsgebiete: | GG, LBG, StPG, BlnPersVG |
| Schlagworte: | Abstrakt-funktionelles Amt, Amt im statusrechtlichen Sinne, amtsangemessene Beschäftigung, Beteiligung des Personalrats, dauernde Trennung von Amt und Funktion, dienstliches Bedürfnis, Dienstposten, funktionelles Amt, Funktionsamt im abstrakten und im konkreten Sinne, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Leiharbeitnehmer, Personalrat, Personalüberhang, Personalüberhangkräfte, Stellenpool, Stellenpoolgesetz, Versetzung, Zentrales Personalüberhangmanagement, Zuordnung zum Personalüberhang |
| Stichwort: | hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums |
| Leitsatz: | Die Versetzung Berliner Beamter zu einem Zentralen Personalüberhangmanagement (Stellenpool) ohne gleichzeitige Verleihung eines Funktionsamts verstößt gegen den Kernbereich der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Ohne Kenntnis der Gründe für die Zuordnung des Beamten zum Personalüberhang kann der Personalrat sein Mitwirkungsrecht bei der Versetzung des Beamten zum Stellenpool nicht ordnungsgemäß ausüben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 8.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BhV 2004, SGB V |
| Schlagworte: | Alimentation, allgemeiner Gleichheitssatz, Angemessenheit, Arzneimittelrichtlinien, behandlungsbedürftige Erkrankung, Beihilfe, dynamische Verweisung, erektile Dysfunktion, Erforderlichkeit, ergänzende Beihilfe, Erhöhung der Lebensqualität, Fürsorge, Gemeinsamer Bundesausschuss, Geringfügigkeit, Gleichheitsgrundsatz, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Krankheitsfälle, Leistungsausschluss, Viagra, Lifestyle-Mittel, Mischsystem, potenzsteigernde Mittel, private Vorsorge, Prostatakarzinom, Prostata-Ektomie, übergangsweise Fortgeltung, Übermaßverbot |
| Stichwort: | hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums |
| Leitsatz: | 1. Die den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts nicht genügenden und deshalb nichtigen Beihilfevorschriften des Bundes sind auch weiterhin für eine spätestens mit der jetzigen Legislaturperiode endende Übergangszeit anzuwenden. 2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 24.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BBG, BhV 2004, SGB V |
| Schlagworte: | Alimentation, allgemeiner Gleichheitssatz, Angemessenheit, Arzneimittelrichtlinien, behandlungsbedürftige Erkrankung, Beihilfe, dynamische Verweisung, erektile Dysfunktion, Erforderlichkeit, ergänzende Beihilfe, Erhöhung der Lebensqualität, Fürsorge, Gemeinsamer Bundesausschuss, Geringfügigkeit, Gleichheitsgrundsatz, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Krankheitsfälle, Leistungsausschluss, Viridal, Lifestyle-Mittel, Mischsystem, potenzsteigernde Mittel, private Vorsorge, Prostatakarzinom, Prostata-Ektomie, übergangsweise Anwendbarkeit, Übermaßverbot |
| Stichwort: | hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums |
| Leitsatz: | 1. Die den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts nicht genügenden und deshalb nichtigen Beihilfevorschriften des Bundes sind auch weiterhin für eine spätestens mit der jetzigen Legislaturperiode endende Übergangszeit anzuwenden. 2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 2 C 24.07). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 108.07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LBG RP, BVO RP |
| Schlagworte: | Alimentation, allgemeiner Gleichheitssatz, Angemessenheit, behandlungsbedürftige Erkrankung, Beihilfe, erektile Dysfunktion, Erforderlichkeit, ergänzende Beihilfe, Erhöhung der Lebensqualität, Fürsorge, Gleichheitsgrundsatz, hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, Krankheitsfälle, Leistungsausschluss, Viridal, Lifestyle-Mittel, Mischsystem, potenzsteigernde Mittel, private Vorsorge, Prostatakarzinom, übergangsweise Anwendbarkeit, Übermaßverbot |
| Stichwort: | hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums |
| Leitsatz: | 1. § 90 Abs. 1 LBG Rheinland-Pfalz stellt keine ausreichende Ermächtigung für den Erlass einer Beihilfenverordnung dar. Die Beihilfenverordnung Rheinland-Pfalz ist jedoch für eine Übergangszeit weiterhin anzuwenden. 2. Der Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für potenzsteigernde Mittel auch in Krankheitsfällen ist mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (wie Urteil vom selben Tag BVerwG 2 C 24.07). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 10.07 | |
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