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Herausnahme von "Leistungsträgern" aus der Sozialauswahl

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 2 AZR 706/00 vom 12.04.2002

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - Herausnahme von "Leistungsträgern" aus der Sozialauswahl
Stichwort:Herausnahme von "Leistungsträgern" aus der Sozialauswahl
Leitsatz:Bei der Herausnahme von "Leistungsträgern" aus der Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG in der vom 1. Oktober 1996 bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung muß der Arbeitgeber das Interesse des sozial schwächeren Arbeitnehmers gegen das betriebliche Interesse an der Herausnahme des Leistungsträgers abwägen.
Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 706/00




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