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Herausgabe von Stasi-Unterlagen

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 46.01 vom 08.03.2002

1. Beabsichtigt die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, in Verkennung der Rechtslage Stasi-Unterlagen mit personenbezogenen Informationen an Dritte herauszugeben, so steht dem davon Betroffenen nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1 StUG ein Unterlassungsanspruch zu.

2. § 32 Abs. 1 Nr. 3 1. Spiegelstrich StUG lässt die Freigabe von Stasi-Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes nicht zu, wenn sie Betroffene im Sinne des § 6 Abs. 3 StUG waren, wenn sie also systematisch vom Staatssicherheitsdienst ausgespäht wurden.

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