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Herausgabe des Betreuten

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 479/02 vom 23.01.2003

Rechtsgebiete:BGB, FGG
Schlagworte:Herausgabe des Betreuten, einstweilige Anordnung, persönliche Anhörung
Stichwort:Herausgabe des Betreuten
Leitsatz:1) Vor Erlass einer vom Betreuer beantragten einstweiligen Anordnung auf Herausgabe des betreuten gemäß § 1632 BGB ist die persönliche richterliche Anhörung des Betreuten geboten.

2) Unterbleibt diese persönliche Anhörung zunächst wegen besonderer Eilbedürftigkeit bei Gefahr im Verzug, so ist die vom Vormundschaftsrichter nachzuholen, bevor nach Eingang einer beschwerde über die Abhilfe entschieden und die Sache dem Landgericht als Beschwerdegericht vorgelegt wird. Fehlt es hieran und wird die persönliche Anhörung auch vom Landgericht nicht nachgeholt, so stellt dies einen Verfahrensfehler dar, der auf weitere Beschwerde zur Aufhebung der Entscheidung der Vorinstanzen und Zurückverweisung führen kann.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 479/02




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