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Heraufsetzung des Gegenstandswertes

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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 E 237/06 vom 18.05.2007

Rechtsgebiete:RVG
Schlagworte:Gegenstandswertbeschwerde, Heraufsetzung des Gegenstandswertes, Beschwer
Stichwort:Heraufsetzung des Gegenstandswertes
Leitsatz:1. Die Beschwerde des nicht kostenpflichtigen Klägers gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes durch das Verwaltungsgericht ist mangels eigener Beschwer unzulässig.

2. Ob der Nachweis einer Honorarvereinbarung zum Nachweis einer Beschwer ausreichen würde, bleibt offen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 E 237/06




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