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JuraForum.deUrteileSchlagwörterHHeranziehung einer erhaltenen Abfindung zur Prozesskostenhilfe 

Heranziehung einer erhaltenen Abfindung zur Prozesskostenhilfe

Entscheidungen der Gerichte

LAG-KOELN – Beschluss, 14 Ta 144/06 vom 12.04.2006

Eine Abfindung gehört nicht zum einzusetzenden Vermögen, wenn sie zur Schuldentilgung, insbesondere für ein vom Antragsteller bewohntes Hausgrundstück, eingesetzt wird (§ 115 Abs. 3 S. 2 ZPO i. V. m. § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII).

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