JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > heranrückende Wohnbebauung
| Rechtsgebiete: | BImSchG, BauNVO, LVwVfG, TA Lärm, DIN 4109 |
| Schlagworte: | Wasserkraftwerk, heranrückende Wohnbebauung, Lärmimmissionen, Abwehranspruch, Nebenbestimmungen, Bestimmtheit, Beurteilungspegel, Innenraumpegel, passiver Lärmschutz, maßgeblicher Immissionsort, Außenwohnbereich |
| Stichwort: | heranrückende Wohnbebauung |
| Leitsatz: | 1. Ist in einer Baugenehmigung geregelt, auf welche Weise passiver Lärmschutz zu gewährleisten ist, bedarf es zu ihrer Bestimmtheit keiner Angabe der Lärmimmissionspegel, welche eingehalten werden sollen. 2. Einer an einen Gewerbebetrieb heranrückenden Wohnbebauung, bei der durch den Einbau von Schallschutzfenstern zumutbare Innenraumpegel nicht überschritten werden, kann nicht entgegengehalten werden, der maßgebliche Immissionsort für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Gewerbelärm liege gemäß den Bestimmungen der TA Lärm 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums. 3. Gegen einen Gewerbebetrieb, der (allein) auf Außenwohnbereichsflächen eines heranrückenden Wohnbauvorhabens zu hohe Lärmimmissionen verursacht, kann jedenfalls dann nicht eingeschritten werden, wenn die gewerblichen Lärmimmissionen durch Verkehrslärm überlagert werden und der Gewerbelärm (hier Wasserrauschen eines Wasserkraftwerks) nicht in besonderer Weise störend wirkt (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2002 - 14 S 2736/01 - NVwZ-RR 2003, 745). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 1904/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayBO, BauGB, BImSchG, 12. BImSchV, Richtlinie 96/82/EG |
| Schlagworte: | Geltungsdauer des Vorbescheids, Hemmung der Geltungsfrist durch Einlegung eines Rechtsbehelfs (offen gelassen), Gebietsbewahrungsanspruch, "baugebietsübergreifender Gebietsbewahrungsanspruch", Ausfertigung des Bebauungsplans am Tag der Bekanntmachung, Gebot der Rücksichtnahme, heranrückende Wohnbebauung, unzumutbare Lärmbelastung (verneint), allgemeine immissionsschutzrechtliche Schutz- bzw. Gefahrenabwehrpflicht, unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallender Betriebsbereich, allgemeine Betreiberpflichten, Pflicht zur Verhinderung von Störfällen, Pflicht zur Begrenzung der Auswirkungen eines Störfalls, "Dennoch-Störfall" exzeptioneller Störfall, Maßstab der "praktischen Vernunft" (BVerfG vom 8.8.1978 BVerfGE 49, 89/143), "Restrisiko", Einhaltung von Sicherheitsabständen, auswirkungsbegrenzender Sicherheitsabstand, "Abstandsbereich", Leitfaden "Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung § 50 BImSchG" des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit der Störfall-Kommission beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (SFK/TAA) vom 18. Oktober 2005 |
| Stichwort: | heranrückende Wohnbebauung |
| Leitsatz: | 1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82). 2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben. 3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst. 4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 B 04.1232 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayBO, BauGB, BImSchG, 12. BImSchV, Richtlinie 96/82/EG |
| Schlagworte: | Geltungsdauer des Vorbescheids, Hemmung der Geltungsfrist durch Einlegung eines Rechtsbehelfs (offen gelassen), Gebietsbewahrungsanspruch, "baugebietsübergreifender Gebietsbewahrungsanspruch", Ausfertigung des Bebauungsplans am Tag der Bekanntmachung, Gebot der Rücksichtnahme, heranrückende Wohnbebauung, unzumutbare Lärmbelastung (verneint), allgemeine immissionsschutzrechtliche Schutz- bzw. Gefahrenabwehrpflicht, unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallender Betriebsbereich, allgemeine Betreiberpflichten, Pflicht zur Verhinderung von Störfällen, Pflicht zur Begrenzung der Auswirkungen eines Störfalls, "Dennoch-Störfall" exzeptioneller Störfall, Maßstab der "praktischen Vernunft" (BVerfG vom 8.8.1978 BVerfGE 49, 89/143), "Restrisiko", Einhaltung von Sicherheitsabständen, auswirkungsbegrenzender Sicherheitsabstand, "Abstandsbereich", Leitfaden "Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung § 50 BImSchG" des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit der Störfall-Kommission beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (SFK/TAA) vom 18. Oktober 2005 |
| Stichwort: | heranrückende Wohnbebauung |
| Leitsatz: | 1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82). 2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben. 3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst. 4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 BV 03.2181 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BayBO, BauGB, BImSchG, 12. BImSchV, Richtlinie 96/82/EG |
| Schlagworte: | Geltungsdauer des Vorbescheids, Hemmung der Geltungsfrist durch Einlegung eines Rechtsbehelfs (offen gelassen), Gebietsbewahrungsanspruch, "baugebietsübergreifender Gebietsbewahrungsanspruch", Ausfertigung des Bebauungsplans am Tag der Bekanntmachung, Gebot der Rücksichtnahme, heranrückende Wohnbebauung, unzumutbare Lärmbelastung (verneint), allgemeine immissionsschutzrechtliche Schutz- bzw. Gefahrenabwehrpflicht, unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallender Betriebsbereich, allgemeine Betreiberpflichten, Pflicht zur Verhinderung von Störfällen, Pflicht zur Begrenzung der Auswirkungen eines Störfalls, "Dennoch-Störfall" exzeptioneller Störfall, Maßstab der "praktischen Vernunft" (BVerfG vom 8.8.1978 BVerfGE 49, 89/143), "Restrisiko", Einhaltung von Sicherheitsabständen, auswirkungsbegrenzender Sicherheitsabstand, "Abstandsbereich", Leitfaden "Empfehlungen für Abstände zwischen Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung und schutzbedürftigen Gebieten im Rahmen der Bauleitplanung - Umsetzung § 50 BImSchG" des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit der Störfall-Kommission beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (SFK/TAA) vom 18. Oktober 2005 |
| Stichwort: | heranrückende Wohnbebauung |
| Leitsatz: | 1. Ein Gebietsbewahrungsanspruch in dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Sinn kann einem Eigentümer, dessen Grundstück sich außerhalb des Baugebiets befindet, nicht zustehen (wie VGH BW vom 23.8.1996 BRS 58 Nr. 160; a. A. VGH BW vom 4.5.2001 VBlBW 2001, 487; OVG NW vom 25.2.2003 NVwZ-RR 2003, 818 = BRS 66 Nr. 82). 2. Die Gemeinde kann mit einer Baugebietsfestsetzung den Zweck verfolgen, auch "Gebietsnachbarn" einen Anspruch auf Gebietserhaltung zu geben. 3. Zu der Frage, ob die Pflicht des Betreibers eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs, die Auswirkungen eines "Dennoch-Störfalls" zu begrenzen (§ 3 Abs. 3 der 12. BImSchV), die Verpflichtung zur Einhaltung eines Sicherheitsabstandes umfasst. 4. Zu den Fragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Errichtung eines Wohnbauvorhabens in dem "Abstandsbereich" eines unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallenden Betriebsbereichs das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 1 BV 03.2180 | |
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