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Herabsetzung nach Betriebsübergang

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 Sa 916/00 vom 10.08.2000

Rechtsgebiete:BGB, BetrVG
Schlagworte:Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs, Betriebliche Lohngestaltung, Jahressonderzahlung, Herabsetzung nach Betriebsübergang
Stichwort:Herabsetzung nach Betriebsübergang
Leitsatz:1) § 77 Abs. 3 BetrVG findet keine Anwendung, wenn durch den Spruch einer Einigungsstelle eine betriebliche Jahressonderzahlung im Rahmen des § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG neu geregelt wird.

2) Eine derartige Regelung ist nach einem erfolgten Betriebsübergang auch dann noch zulässig und kann zur Kürzung der Jahressonderzahlung führen, wenn sie längere Zeit (hier: mehr als drei Jahre) nach dem Betriebsübergang durch den Spruch einer Einigungsstelle zustande kommt, § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 916/00




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