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Herabsetzung einer der Höhe nach unzulässigen Vertragsstrafe

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 10 Sa 1158/02 vom 24.01.2003

Rechtsgebiete:AGBG, BGB
Schlagworte:Vertragsstrafenvereinbarung, Zulässigkeit in vorformulierten Verträgen nach der Schuldrechtsreform, Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten, Herabsetzung einer der Höhe nach unzulässigen Vertragsstrafe
Stichwort:Herabsetzung einer der Höhe nach unzulässigen Vertragsstrafe
Leitsatz:1. Die formularmäßige Vereinbarung einer Vertragsstrafe wegen vertragswidriger Lösung vom Arbeitsvertrag ist nach § 309 Nr. 6 BGB seit dem 01.01.2002 unzulässig. Der Unzulässigkeit einer derartigen Vereinbarung stehen keine im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten nach § 310 Abs. 4 S. 2 BGB entgegen.

2. Eine der Höhe nach gemäß § 307 Abs. 1 BGB n.F. unwirksame Vertragsstrafe kann nicht nach § 343 BGB herabgesetzt werden.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 10 Sa 1158/02




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