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Herabsetzung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-CELLE – Urteil, 17 UF 210/08 vom 06.08.2009

1. Neben der Betreuung von zwei - 11 Jahre und 14 Jahre - alten Schulkindern ist der Betreuungselternteil aus elternbezogenen Gründen auch dann noch nicht zur Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn die Kinder nach der Schule ganztägig in einer geeigneten Tagespflegestelle betreut werden könnten.

2. Zur unterhaltsrechtlichen Behandlung eines Geldvermögens, welches dem berechtigten Ehegatten nach Scheidung der Ehe im Wege der Erbschaft zugeflossen ist.

3. Wird der Unterhalt auf einen angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt, indem er auf einen Nachteilsausgleich nach der eigenen Lebensstellung des Berechtigten beschränkt worden ist, umfasst der Unterhaltsbedarf auch den Altersvorsorgebedarf (Anschluss OLG Bremen FamRZ 2008, 1957).

OLG-HAMM – Urteil, 2 UF 6/09 vom 18.06.2009

1) Besteht für eine geschiedene Ehefrau die Notwendigkeit zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung, um den Umfang ihres aus der Ehe gewohnten Versicherungsschutzes aufrechtzuerhalten, kann in den hierdurch ausgelösten Mehrkosten ein fortwirkender ehebedingter Nachteil liegen.

2) Im Fall einer chronischen Erkrankung ist bei der Frage einer zeitlichen Begrenzung eines Anspruches auf nachehelichen Unterhalt aus § 1572 BGB auch zu berücksichtigen, ob die Anspruchsberechtigte nach gegenwärtiger Prognose jemals in der Lage sein wird, ihre wirtschaftliche Situation durch eine eigene Berufstätigkeit zu verbessern.

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 1 L 186/04 vom 20.10.2004

1. Unbillig i. S. d. § 163 Abs. 1 Satz 1 AO ist die Festsetzung der Abgabe, wenn die Erhebung nach einer Gesamtbetrachtung der für die Entstehung der Abgabenschuld im konkreten Fall maßgeblichen Rechtsnormen im Einzelfall zu einer Beitragsbelastung führt, die den grundlegenden Wertungen der einschlägigen Rechtsnormen zuwiderläuft.

2. Bei der Beitragsveranlagung nach einem nutzungsbezogenen Maßstab ist das nach der Satzung ermittelte Nutzungsmaß dem tatsächlichen Nutzungsmaß gegenüber zu stellen. Ohne Belang für die Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO ist hingegen, ob die satzungsrechtliche Maßstabsregelung gültig oder wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA unwirksam ist.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 UF 347/06 vom 19.08.2008

OLG-FRANKFURT – Urteil, 3 UF 241/06 vom 11.07.2008


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