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Hemmung der Verjährung für einzelne in einem selbständigen Beweisverfahren untersuchte Mängel

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Urteil, 21 U 117/08 vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Hemmung der Verjährung für einzelne in einem selbständigen Beweisverfahren untersuchte Mängel
Stichwort:Hemmung der Verjährung für einzelne in einem selbständigen Beweisverfahren untersuchte Mängel
Leitsatz:1. Die Dauer der Verjährungshemmung ist für die in einem selbständigen Beweisverfahren untersuchten Mängel jeweils eigenständig zu beurteilen.

2. Jeder Mangel hat auch dann verjährungsrechtlich sein eigenes Schicksal, wenn die Mängel von einem Sachverständigen in einem Gutachten untersucht werden, das selbständige Beweisverfahren nach Erstellung des Gutachtens jedoch nur hinsichtlich einzelner Mängel weiterbetrieben wird.
Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 21 U 117/08




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