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Hemmung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 B 81.07 vom 07.01.2008

Rechtsgebiete:GG, VwGO, AO, NKAG
Schlagworte:Straßenausbaubeitrag, Kommunalabgabe, Verjährung, Abgabenordnung, Festsetzungsverjährung, Festsetzungsfrist, Hemmung, Rechtsbehelfsverfahren, dynamische Verweisung im Landesgesetz auf Bundesrecht, Bezugnahme, Grenzen richterlicher Gesetzesauslegung, Willkürverbot
Stichwort:Hemmung
Leitsatz:Die Auslegung des niedersächsischen Landesrechts dahingehend, dass die dynamische Verweisung in § 11 Abs. 1 Nr. 4b NKAG auf Vorschriften der Abgabenordnung sich auch schon vor der Neufassung vom 23. Januar 2007 (Nds. GVBl S. 41) in der Sache auf die durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999 mit Wirkung vom 30. Dezember 1999 in einen anderen Absatz des § 171 AO (von Abs. 3 in Abs. 3a) überführte Regelung über die Hemmung der Festsetzungsverjährung durch ein Rechtsbehelfsverfahren bezogen habe, zeigt keinen bundesrechtlichen Klärungsbedarf zu den Grenzen richterlicher Gesetzesauslegung auf.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 81.07



OLG-OLDENBURG – Urteil, 8 U 123/07 vom 08.11.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Rückforderung eines Kostenvorschusses, Verjährung, Hemmung
Stichwort:Hemmung
Leitsatz:1. Der Anspruch des Bauunternehmers gegen den Bauherrn auf Rückzahlung eines zur Mängelbeseitigung gezahlten Kostenvorschusses unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, nicht der längeren Frist des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB.

2. Zur Entstehung und Verjährung des Rückforderungsanspruchs.

3. Zur Frage der Hemmung des Rückforderungsanspruchs durch Vergleichsverhandlungen oder den Abschluss eines Stillhalteabkommens.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 8 U 123/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 LC 345/04 vom 11.10.2007

Rechtsgebiete:AO, NKAG
Schlagworte:Beitragspflicht, Erbengemeinschaft, Gesamthandseigentum, Gesamtschuldner, Hemmung, Verjährung
Stichwort:Hemmung
Leitsatz:Mitglieder einer Erbengemeinschaft sind wegen ihrer Eigentümerstellung nebeneinander in voller Höhe beitragspflichtig gemäß § 6 Abs. 8 Satz 1 NKAG. Sie haften nach § 6 Abs. 8 Satz 4 NKAG als Gesamtschuldner.

§ 171 Abs. 3 a AO kann den Lauf der Verjährungsfrist in Niedersachsen trotz des Umstands hemmen, dass § 11 Abs. 1 Nr. 4 b NKAG ausdrücklich nur auf § 171 Absätze 1 bis 3 AO, nicht aber auch auf § 171 Abs. 3 a AO verwiesen hat.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LC 345/04

OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 A 49/07 vom 24.08.2007

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Zweckverband, Aufgabenübertragung, rückwirkende Festsetzungsverjährung, Hemmung
Stichwort:Hemmung
Leitsatz:1. Nach saarländischem Landesrecht ist es zulässig, einem Zweckverband auch noch unerledigte Angelegenheiten - hier: Gebührenansprüche - aus der Zeit vor seiner Gründung zur Erledigung zu übertragen; ob dies der Fall ist oder ob nur nach Gründung des Zweckverbandes anfallende Aufgaben übertragen sind, ist durch Auslegung der Zweckverbandssatzung zu ermitteln.

2. Wird ein vor Eintritt von Festsetzungsverjährung erlassener Abgabenbescheid auf Klage des Ab-gabenschuldners vom Verwaltungsgericht aufgehoben, weil die zugrunde liegende Satzung nichtig ist, bleibt der Ablauf der Festsetzungsverjährungsfrist bis zum Erlass einer neuen Satzung und eines neuen Abgabenbescheides gehemmt (§§ 12 I Nr. 4 lit. b KAG, 171 III a 3.3 AO); daran ändert sich nichts dadurch, dass die neue Satzung rückwirkend in Kraft gesetzt wird.

3. § 8 VII 2 KAG meint mit "Inkrafttreten der Satzung" das Inkrafttreten eine wirksamen Satzung.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 A 49/07


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