Zur Frage, inwieweit das Organisationskonzept, die wegen Verhaltensschwierigkeiten in einem Haus untergebrachten Kinder und Jugendlichen (zw. 6 und 18 Jahre alt) durch vollzeitbeschäftigte Erzieher nach dem "Mentorenprinzip" zu betreuen, dem Teilzeitanspruch nach § 15 b BAT-KF entgegen steht.