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LAG-HAMM – Urteil, 4 Sa 280/06 vom 20.10.2006

Rechtsgebiete:BetrAVG
Schlagworte:betriebliche Altersversorgung, Heimarbeiter, Betriebsvereinbarung, Auslegung
Stichwort:Heimarbeiter
Leitsatz:Im Zweifel gilt eine Betriebsvereinbarung für alle betriebsangehörigen Arbeitnehmer, für die der Betriebsrat befugt ist, Regelungen mit dem Arbeitgeber zu treffen. Werden in einer Betriebsvereinbarung Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung zugesagt, gelten diese Regelungen auch zugunsten der in Heimarbeit Beschäftigten, die in der Hauptsache für den betreffenden Betrieb arbeiten, falls sich nicht aus dem Geltungsbereich der Betriebsvereinbarung etwas anderes ergibt.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 4 Sa 280/06




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