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Heilungskosten

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 22 U 39/06 vom 12.03.2009

Rechtsgebiete:StVG, PflVG, BGB, ZPO, ZSEG
Stichwort:Heilungskosten
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 22 U 39/06



OLG-KARLSRUHE – Urteil, 14 U 107/07 vom 30.12.2008

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Schlagworte:Zur Verkehrssicherungspflicht des Verwalters einer Wohnanlage, Übertragung der Streupflicht auf Hausmeisterfirma, Umfang der Streupflicht, zur Berechnung des Haushaltsführungsschadens (maßgeblicher Zeitaufwand)
Stichwort:Heilungskosten
Leitsatz:1. Die dem Verwalter durch Vertrag übertragene Pflicht, alles zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung Notwendige zu tun, umfasst auch die Verkehrssicherungspflicht.

2. Hat der Verwalter einen auch die Räum- und Streupflichten umfassenden Hausmeistervertrag mit einem Dritten nicht im Namen der Wohnungseigentümer, sondern im eigenen Namen abgeschlossen, so bedient er sich zur Erfüllung seiner Streupflicht des Dritten und haftet gemäß § 278 BGB für dessen Verschulden.

3. Die Räum- und Streupflicht bezieht sich bei einer Wohnanlage nicht nur auf die zu dieser gehörenden Wege, sondern auch auf den Personenzugang zur Tiefgarage.

4. Der Berechnung des Schadens wegen unfallbedingter Verminderung häuslicher Arbeitsleistung ist nicht der Arbeitsaufwand zugrunde zu legen, den der Geschädigte nach seinem Vortrag selbst vor dem Unfall betrieben hat. Maßgeblich ist vielmehr, welche Zeit eine jüngere und gesunde Hilfskraft gebraucht hätte, um die objektiv erforderlichen, aber auch hinreichenden Hausarbeiten im Haushalt des Geschädigten zu verrichten.
Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 14 U 107/07

BGH – Urteil, VI ZR 312/07 vom 02.12.2008

Rechtsgebiete:RVO, ZPO, BGB, EFZG
Stichwort:Heilungskosten
Leitsatz:a) Die Verletztenrente aus der Unfallversicherung vermindert infolge der Kongruenz mit dem Erwerbsschaden des Verletzten den Anspruch des Arbeitgebers auf Ersatz wegen unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit geleisteter Lohnfortzahlungen.

b) Die Rechtskraft eines Feststellungsurteils, in dem die Schadensersatzpflicht des in Anspruch genommenen Schädigers dem Grunde nach festgestellt worden ist, umfasst nicht die Frage, ob und in welcher Höhe für einen bestimmten Zeitraum ein Verdienstausfallschaden eingetreten ist.

c) Erfüllt der Schädiger Einzelansprüche des Geschädigten, so liegt darin eine Leistung auf den Gesamtanspruch, durch die auch dessen Verjährung unterbrochen (§ 208 BGB a.F.) bzw. neu begonnen wird (§ 212 BGB n.F.).
Volltext: BGH - Urteil, VI ZR 312/07

LAG-MUENCHEN – Urteil, 7 Sa 101/08 vom 28.10.2008

Rechtsgebiete:RVO, BGB, BhV, ArbGG, ZPO
Stichwort:Heilungskosten
Leitsatz:Einzelfallentscheidung. Die Vertragsregelung in einem Arbeitsvertrag, der dem Arbeitnehmer erkennbar einen beamtenähnlichen Status verleihen will, der Arbeitnehmer erhalte Beihilfe nach den für Beamte des Bundes geltenden Vorschriften, ist in der Weise auszulegen, dass die Beihilfe auch nach Ende der aktiven Dienstzeit beansprucht werden kann.
Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 7 Sa 101/08


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