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Heilung von Zustellungsmängeln

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 98.98 vom 09.10.1998

Rechtsgebiete:VwGO, VwZG
Schlagworte:Gerichtsbescheid, Zustellung, Heilung von Zustellungsmängeln, Ausfertigung, Ausfertigungsvermerk.
Stichwort:Heilung von Zustellungsmängeln
Leitsatz:Leitsätze:

Der Mangel der Zustellung eines Gerichtsbescheids gemäß § 84 Abs. 1 Satz 3, § 116 Abs. 3, § 56 Abs. 2 VwGO; § 2 Abs. 1 Satz 1 VwZG (hier: Übergabe einer Abschrift ohne Ausfertigungsvermerk) kann geheilt und der Gerichtsbescheid Grundlage einer Sachentscheidung des Berufungsgerichts sein, nämlich wenn die Abschrift mit der Urschrift übereinstimmt, die Zustellung vom Urkundsbeamten veranlaßt ist und kein Anhalt dafür besteht, daß entgegen dem Willen des Gerichts den Parteien mißbräuchlich ein bloßer Entwurf der Entscheidung mitgeteilt worden ist.

Beschluß des 4. Senats vom 9. Oktober 1998 - BVerwG 4 B 98.98 -

I. VG Saarland vom 06.12.1995 - Az.: VG 2 K 188/92 -
II. OVG Saarland vom 30.06.1998 - Az.: OVG 2 R 1/98 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 98.98




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