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Heilung von Verfahrensfehlern

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 KN 4142/01 vom 29.09.2004

Rechtsgebiete:GG, HKG, VwGO
Schlagworte:Alterssicherungsordnung, Antragsbefugnis, Ausfertigung, Bekanntmachung, amtliche, Berichtigung, Eigentum, Heilung von Verfahrensfehlern, Inkrafttreten, Rentenalter, Heraufsetzung, Rentenanwartschaft, Satzung, Zahnärztekammer
Stichwort:Heilung von Verfahrensfehlern
Leitsatz:Eine Satzungsänderung der Zahnärztekammer Niedersachsen ist unwirksam, wenn in dem Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer nicht der von der Kammerversammlung beschlossene Text einschließlich des Datums für das Inkrafttreten der Satzungsänderung amtlich bekannt gemacht worden ist.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 KN 4142/01



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 KN 184/02 vom 08.07.2004

Rechtsgebiete:BauGB, NGO
Schlagworte:Abwägung, Bebauungsplan, vorhabenbezogener, Bebauungsplan, Änderung nach Auslegung, Durchführungsvertrag, Entwicklungsgebot, Festsetzung des Bebauungsplans, Bestimmtheit der, Heilung von Verfahrensfehlern, Stadtbezirksrat, Anhörung, Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, keine Bindung an BauNVO
Stichwort:Heilung von Verfahrensfehlern
Leitsatz:1. Läßt sich das Maß der baulichen Nutzung in einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan nur aus dem Lageplan ohne Maßangaben entnehmen, kann eine starke Verkleinerung des Lageplans (hier: 4,3 cm = 46,2 m) und die Stärke der Begrenzungslinien der bebaubaren Fläche zu Ungenauigkeiten führen, die zur Unbestimmtheit des Bebauungsplans führen.

2. Der als Satzung beschlossene vorhabenbezogene Bebauungsplan darf keine gegenüber dem Vorhaben- und Erschließungsplan engeren Festsetzungen treffen, wohl aber weitere.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 184/02

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 24.01 vom 17.04.2002

Rechtsgebiete:GG, VwGO, VwVfG, WaStrG, WHG, PflSchG, BNatSchG F. 1998, BBodSchG, FlurbG, VerkPBG, ZPO
Schlagworte:Bundeswasserstraße, Ausbau, Fachplanung des Bundes, Planfeststellung, Einvernehmen, Abgrenzung der Vollzugshoheit von Bund und Ländern, Landeskultur, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Wasserhaushalt, Naturschutz, Naturhaushalt, Landschaftspflege, Denkmalschutz, Zwangspunkte, Planungstorso, Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens, Anfechtungsklage, Heilung von Verfahrensfehlern, Widerklage.
Stichwort:Heilung von Verfahrensfehlern
Leitsatz:1. Ist das nach § 14 Abs. 3 Satz 1 WaStrG erforderliche Einvernehmen von der zuständigen Landesbehörde versagt worden, darf ein wasserstraßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss nicht ergehen; es ist insoweit ohne Belang, ob das Einvernehmen zu Recht versagt wurde.

2. § 14 Abs. 3 Satz 1 WaStrG knüpft mit den Begriffen "Landeskultur" und "Wasserwirtschaft" an die in Art. 89 Abs. 3 GG getroffene Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern an. Das schließt einen Bedeutungswandel dieser Begriffe nicht aus; er darf jedoch ohne Verfassungsänderung nicht zu einer Kompetenzverschiebung zu Gunsten der Länder führen.

3. "Wasserwirtschaft" ist die rechtliche Ordnung des Wasserhaushalts nach den Regeln einer "haushälterischen" Bewirtschaftung und dient dazu, den Wasserhaushalt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen.

4. Mit dem Begriff "Landeskultur" ist nur die geordnete Bewirtschaftung der vorhandenen Flächen zum Zwecke der Land- und Forstwirtschaft angesprochen. Der Begriff umfasst nicht die Vollzugshoheit der Länder im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des Denkmalschutzes.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 24.01


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