JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Heileingriff
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Stichwort: | Heileingriff |
| Leitsatz: | Bei einem einheitlichen Lebenszusammenhang sind alle Straftaten von der Anklage mit umfasst, auch wenn sie dort nicht genannt sind. Es genügt der rechtliche Hinweis. Eine überholende Kausalität liegt vor, wenn der Täter zwar die Ursache für eine Körperverletzung gesetzt hat, unabhängig davon aber eine neue Ursachenreihe in Gang gesetzt wird, die unabhängig von der ersten von dem Täter gesetzten Ursache zum Erfolgseintritt geführt hat. Anders, wenn beide Ursachen zusammen zu dem Erfolgseintritt geführt haben. |
| Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 4 Ws 84/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Heileingriff |
| Leitsatz: | 1. Steht die elterliche Sorge beiden Elternteilen gemeinsam zu, bedarf es grundsätzlich der Einwilligung beider Elternteile in einen ärztlichen Heileingriff. Jedoch kann jeder Elternteil den anderen ermächtigen, für ihn mit zu handeln; dies gilt auch für eine notwendige Einwilligung in eine ärztliche Behandlung. 2. Geht es um die ärztliche Behandlung eines minderjährigen Kindes, wird typischerweise davon ausgegangen, dass der mit dem Kind beim Arzt/Krankenhaus vorsprechende Elternteil (von dem anderen Elternteil) ermächtigt ist, für den Abwesenden dessen Einwilligung in eine ärztliche Behandlungsmaßnahme - nach Beratung des anwesenden Elternteils - zu erteilen. 3. Dabei bestimmt sich das Maß der von dem Arzt zu gebenden Aufklärung danach, dem anwesenden Elternteil eine - nach dessen Verständnis - ergebnisbezogene und zutreffende Entscheidungsgrundlage seiner (ihrer) Kompetenz zur Selbstbestimmung zu geben, die ihm (ihr) ein zutreffendes allgemeines Bild vom Schweregrad und der Tragweite des Eingriffs vermittelt und in die Lage versetzt, die Eingriffsrisiken vernünftig abzuschätzen. 4. An die Dokumentation einer für die Behandlung notwendigen arteriellen Blutdruckmessungen sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen. 5. Ist eine solche unterblieben, kann sich das Unterbleiben zwar zugunsten des Patienten für den Nachweis eines darauf beruhenden Behandlungsfehlers beweiserleichternd auswirken. Hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen dem Behandlungsfehler und einem eingetretenen Gesundheitsschaden führt ein diesbezüglicher Dokumentationsmangel aber nur dann zu einer Beweiserleichterung für die Patientenseite - bis zur Beweislastumkehr - wenn der wegen des Fehlens der gebotenen Aufzeichnung indizierte Behandlungsfehler als grob zu bewerten ist oder sich als Verstoß des Arztes gegen eine besondere Befundsicherungspflicht darstellt. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 4 U 2/04 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Heileingriff |
| Leitsatz: | 1. Stehen mehrere medizinisch sinnvolle und angezeigte Behandlungsmethoden zur Verfügung, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, so muss der Patient selbst prüfen und mitentscheiden können, was er an Belastungen und Gefahren im Hinblick auf möglicherweise unterschiedliche Erfolgschancen der verschiedenen Behandlungsmethoden auf sich nehmen will. 2. Zur Pflicht der Aufklärung einer Schwangeren durch den Geburtshelfer in der laufenden 31. Schwangerschaftswoche nach Blasensprung über die Möglichkeit der Hinauszögerung der Geburtseinleitung mit Förderung der Lungenreife anstelle der bewusst eingeleiteten Frühgeburt. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 95/06 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Stichwort: | Heileingriff |
| Volltext: BGH - Beschluss, 1 StR 576/07 | |
"Heileingriff - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum