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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 TL 2639/02 vom 25.09.2003

Rechtsgebiete:HPVG
Schlagworte:Feststellungsinteresse, Fremdvergabe, Grundentscheidung, Pfortendienst, Privatisierung, Rechtsschutzbedürfnis, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, sukzessive Fremdvergabe
Stichwort:hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Leitsatz:Hat der Personalrat in Bezug auf die eine sukzessive Fremdvergabe von Arbeiten betreffende Grundentscheidung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 HPVG mitgewirkt, so steht ihm bei jeder künftigen Fremdvergabe von Arbeiten und Aufgaben ausfallender oder ausscheidender Beschäftigter das Mitwirkungsrecht (erneut) zu, soweit bei der Einzelvergabe mitwirkungsrelevante Gesichtspunkte eine Rolle spielen, die über die generelle Grundentscheidung für die sukzessive Fremdvergabe hinausgehen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 22 TL 2639/02




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