1. Zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach § 3 HWiG, mit dem der Kauf einer Immobilie zu Steuersparzwecken ermöglicht wurde.
2. Keine Ausnahme von der Bereichsausnahme des § 3 II Nr. VerbrKrG für Realkreditverträge.
3. Für den Schadensersatzanspruch aus Art. 4 der Haustürwiderrufsrichtlinie wegen nicht ordnungsgemäßer Belehrung des Verbrauchers ist ein Verschulden der Bank sowie die Ursächlichkeit des Belehrungsverstoßes für den Schaden erforderlich.
1. Zur Kausalität der Überrumpelung für den Vertragsschluss im Rahmen eines Haustürgeschäfts.
2. Zu den Rechtsfolgen eines wirksamen Widerrufs nach § 3 HWiG.
3. Kein Einwendungsdurchgriff nach § 9 III VerbrKrG bei Vorliegen eines Realkreditvertrages nach § 3 II Nr. 2 VerbrKrG.
4. Kausal auf der Nichtausübung des Widerrufsrechts können nur solche Risiken beruhen, die der Verbraucher erst nach Abschluss des Darlehensvertrages eingegangen ist.