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Haustür

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 384/07 vom 08.01.2009

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümer, WEG, Gebrauchsregelung, Schließregelung, Haustür, Rechtskraft, Mehrhausanlage
Stichwort:Haustür
Leitsatz:1. Die Wohnungseigentümer haben bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ebenso wie bei der Regelung seines Gebrauchs ein aus ihrer Verwaltungsautonomie entspringendes Ermessen, was die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer Regelung angeht; dieses Ermessen ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen.

2. Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer durch Mehrheitsbeschluss getroffenen eine Haustür betreffende Schließregelung.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 384/07



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 222/06 vom 30.06.2008

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Schlagworte:Wohnungseigentümer, Wohnungseigentum, Duldungsanspruch, Haustür, Tür, Doppelhaushälfte, bauliche Veränderung
Stichwort:Haustür
Leitsatz:Sieht eine Teilungserklärung für eine mit einem Doppelhaus bebauten Grundstück vor, dass bei Anwendung des WEG und Auslegung der Teilungserklärung in jedem Fall zu berücksichtigen ist, dass die Sondereigentümer der beiden Doppelhaushälften so behandelt werden, als ob die Gebäude auf zwei rechtlich selbstständigen Grundstücken ständen, ist der Einbau einer Haustür, die sich zwar im Stil und durch einen Glaseinsatz, nicht aber in Farbe und Größe von der bereits vorhandenen unterscheidet, ohne Zustimmung des anderen Wohnungseigentümers zulässig.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 222/06

OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 29/07 vom 15.08.2007

Rechtsgebiete:HWiG
Schlagworte:Widerruf, Haustür, Haustürsituation, Verhandlungen, Verhandeln, Unterschrift, Vertrag, Widerrufsbelehrung, Widerruf, Belehrung, Erklärung, Zusatz
Stichwort:Haustür
Leitsatz:1. Die bloße Unterzeichnung in einer Privatwohnung stellt jedenfalls dann kein mündliches Verhandeln im Sinne von § 1 I 1 HWiG dar, wenn dort keine Verhandlungen stattfinden, dh. der Verbraucher bereits aufgrund vorausgegangener Verhandlungen zum Vertragsschluss bestimmt wurde.

2. Bei dem Satz "Im Falle des Widerrufs des Darlehensvertrages kommt auch der Beitritt in die - Name einer Gesellschaft - nicht wirksam zustande." handelt es sich nicht um eine die Belehrung unwirksam machende andere Erklärung im Sinne von § 2 I 3 HWiG.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 29/07

HESSISCHER-VGH – Beschluss, 3 TM 2920/04 vom 05.10.2004

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Ablage, Befestigung, Ersatzzustellung, Haustür, Mitteilung, Niederlegung, Zeitungsrolle
Stichwort:Haustür
Leitsatz:Soweit bei der Ersatzzustellung eines Schriftstücks durch Niederlegung nach § 181 Abs. 1 Satz 2 ZPO eine schriftliche Mitteilung darüber in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise abgegeben werden kann, ist die Ablage in einem offenen Zeitungsrohr bzw. einer Zeitungsrolle ausreichend, wenn es keinen Briefkasten gibt und Briefe stets in der Rolle abgelegt werden. Eine Befestigung der Mitteilung an der Haustür ist dann nicht erforderlich.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 3 TM 2920/04


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