JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Hausratsversicherung
| Rechtsgebiete: | VVG, VHB 92 |
| Schlagworte: | Versicherungsrecht, Hausratsversicherung, Ausschlussfrist zur Geltendmachungd es Anspruchs des Versicherungsnehmers, Belehrung über die |
| Stichwort: | Hausratsversicherung |
| Leitsatz: | 1. In der nach § 12 Abs. 3 VVG vorzunehmenden Belehrung des Versicherungsnehmers über die Ausschlussfrist, innerhalb derer er seinen Leistungsanspruch geltend machen muss, braucht der Versicherer nicht auf die Möglichkeit eines Prozesskostenhilfegesuchs hinzuweisen (Abweichung von OLG Hamm VersR 2002, 1139). 2. Doppelgaragen ohne räumliche Abtrennung zwischen den beiden Abstellplätzen unterfallen nicht dem Versicherungsschutz des § 10 Nr. 2 Abs. 2 VHB 92, wenn eine Hälfte an einen Dritten vermietet ist. |
| Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 16 U 25/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, VVG |
| Schlagworte: | Hausratsversicherung, Hausratversicherung, Versicherungsleistung, Kündigung, Diebstahl, Einbruch, Nachweis |
| Stichwort: | Hausratsversicherung |
| Leitsatz: | Keine Leistungen aus der Hausratsversicherung, wenn der Versicherer konkrete Tatsachen nachweist, die den Schluss darauf zulassen, dass der Versicherungsfall mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nur vorgetäuscht ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 25 U 115/04 | |
| Rechtsgebiete: | VHB 84, VHB 92 |
| Schlagworte: | Hausratsversicherung |
| Stichwort: | Hausratsversicherung |
| Leitsatz: | Allein die Tatsache, dass eine an Alzheimer-Erkrankung leidende und bettlägerige Versicherungsnehmerin in den Haushalt ihrer Tochter aufgenommen wird, ohne dass sie ihre bisherige Wohnung mit Hausrat aufgibt, reicht nicht aus, um von einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes in eine neue Wohnung auszugehen und den Versicherungsschutz für den Hausrat der bisherigen Wohnung zu entziehen. Erforderlich ist, dass die Verlagerung des Lebensmittelpunktes bewusst und gewollt erfolgt. Maßgebend ist dabei, dass der Versicherungsnehmer auch nach außen deutlich macht, dass er seinen Lebensmittelpunkt auf unabsehbare Zeit in eine andere Wohnung verlegen möchte. Solange die Versicherungsnehmerin - wenn möglicherweise auch in Verkennung ihres Gesundheitszustandes - die Absicht hatte, wieder in ihre bisherige Wohnung zurückzukehren, hat sie nach außen nicht die Absicht bekundet, ihren bisherigen Lebensmittelpunkt zu verlegen. (in Anknüpfung an OLG Köln VersR 1990, 1394; OLG Hamm VersR 1992, 740). Die Situation ist mit einem Krankenhausaufenthalt vergleichbar. Anders mag sich die Situation darstellen, wenn sich eine ältere Person in ein Alters- oder Pflegeheim begibt und dadurch bereits nach außen manifestiert, dass eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes erfolgt. |
| Volltext: OLG-KOBLENZ - Beschluss, 10 U 1252/03 | |
"Hausratsversicherung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum