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JuraForum.deUrteileSchlagwörterHHausrat: Zuständigkeit für Klage auf Leistung des Interesses 

Hausrat: Zuständigkeit für Klage auf Leistung des Interesses

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 220/02 vom 06.01.2003

Rechtsgebiete:ZPO, HausratsVO
Schlagworte:Hausrat: Zuständigkeit für Klage auf Leistung des Interesses
Stichwort:Hausrat: Zuständigkeit für Klage auf Leistung des Interesses
Leitsatz:Für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung titulierter Hausratsherausgabeansprüche ist das Familiengericht zuständig.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 220/02




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