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haushaltsrechtliche Zweckbestimmung

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LAG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, 15 Sa 1320/08 vom 12.11.2008

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Befristung - haushaltsrechtliche Zweckbestimmung, unterstaatliche Körperschaft mit eigener Haushaltskompetenz
Stichwort:haushaltsrechtliche Zweckbestimmung
Leitsatz:1. Wird die Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber im Rahmen von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG auf einen vorübergehenden Mehrbedarf gestützt, dann muss die Prognose für diesen Mehrbedarf zumindest beinhalten, dass ein solcher Mehrbedarf während der gesamten Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses besteht.

2. Daran fehlt es, wenn in dem entsprechenden Haushalt die Erwartung geäußert wird, dass der Bedarf der Aufgaben nach dem SGB II infolge der Arbeitsmarktentwicklung zurückgehen wird.

3. Soweit das Bundesarbeitsgericht hinsichtlich des Sachgrundes nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG erleichterte Darlegungen für ausreichend hält, können sich hierauf unterstaatliche Einrichtungen nicht berufen.
Volltext: LAG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, 15 Sa 1320/08




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