Ein Angestellter hat keinen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag, den Dienstposten in eine Beamtenstelle umzuwandeln und ihn in ein Beamtenverhältnis zu übernehmen. Dies gilt auch, wenn der Angestellte auf seinem Dienstposten hoheitliche Befugnisse ausübt.
Urteil des 2. Senats vom 26. Oktober 2000 - BVerwG 2 C 31.99 -
I. VG Mainz vom 27.01.1999 - Az.: VG 7 K 430/97.Mz -
II. OVG Koblenz vom 18.06.1999 - Az.: OVG 2 A 10795/99 -