JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Haushaltsmittel
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Befristung, Sachgrund, Haushaltsmittel, Zweckbestimmung, Beschäftigungsbedarf, vorübergehend, Widmung |
| Stichwort: | Haushaltsmittel |
| Leitsatz: | 1. Die haushaltsrechtlichen Vorschriften müssen, um eine befristete Beschäftigung aus Haushaltsmitteln sachlich rechtfertigen zu können, hinreichend konkret die erkennbare Widmung für eine zeitlich begrenzte Aufgabe enthalten, damit ihnen eine den Anforderungen des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG genügende Zwecksetzung entnommen werden kann. 2. Allein die Formulierung in einem Haushaltsplan, "mit der zeitlichen Befristung werde die Erwartung verbunden, dass der Bedarf für Aufgaben nach dem SGB II infolge der Arbeitsmarktentwicklung zurückgehen wird", stellt keinen tätigkeitsbezogenen Sachgrund im Sinne des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG zur Erledigung von nur vorübergehenden Aufgaben dar. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 3 Sa 104/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, HGrG, BHO/LHO, PflegeVG, SGB XI, PflegeV-AG Sachsen-Anhalt |
| Schlagworte: | Verfahrensmangel, Überzeugungsgrundsatz, aktenwidrige Entscheidung, Pflegeheim, Altenpflegeheim, Investition, Investitionsförderung, Schuldendienstförderung, Subvention, "alte Last", Pflege-Investitionshilfeprogramm Ost, maßgebliche Sach- und Rechtslage, Haushaltsplan, Haushaltsmittel, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Härtefall |
| Stichwort: | Haushaltsmittel |
| Leitsatz: | Das Gericht ist verpflichtet, seiner Überzeugungsbildung den im Verfahren festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde zu legen. Das gilt auch für Erkenntnisquellen zur Gesetzgebungsgeschichte wie Parlamentsdrucksachen. Wird eine Subvention durch Gesetz geregelt, so bestimmt sich die in einem Streitfall maßgebliche Sach- und Rechtslage nach diesem Gesetz. Dem Begehren, eine Subvention zu gewähren, die gesetzlich geregelt ist, kann das Fehlen oder der Wegfall einer verwaltungsinternen Durchführungsvorschrift nicht entgegengehalten werden. Stellt das Gesetz die Subventionsgewährung in das Ermessen der Verwaltung, so ist der bloße Verweis auf fehlende Haushaltsmittel nur dann eine zulässige Ermessensausübung, wenn dies dem Zweck der im Subventionsgesetz enthaltenen Ermächtigung entspricht. Stellt das Gesetz den Subventionsanspruch unter einen Haushaltsvorbehalt, so wird damit dem Haushaltsgesetzgeber regelmäßig nur die Befugnis eingeräumt, den finanziellen Rahmen der Förderung zu konkretisieren, ihre näheren Modalitäten insbesondere in zeitlicher Hinsicht festzulegen und die Förderung so mit den anderen öffentlichen Ausgaben zu koordinieren. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 11.08 | |
| Rechtsgebiete: | TzBfG |
| Schlagworte: | Befristung - Haushaltsmittel |
| Stichwort: | Haushaltsmittel |
| Leitsatz: | Zur Haushaltsmittelbefristung von Arbeitsverträgen der Arbeitsvermittler/innen im Rahmen der sogenannten Vermittlungsoffensive. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 15 Sa 535/07 | |
| Rechtsgebiete: | DVO-NPflegeG, NPflegeG, SGB X, VwVfG |
| Schlagworte: | Antragsfrist, Ausschlussfrist, Fördermittel, Haushaltsmittel, Wiedereinsetzung |
| Stichwort: | Haushaltsmittel |
| Leitsatz: | Auslegung einer Antragsfrist als Ausschlussfrist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 LC 16/05 | |
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