Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterHHaushaltsjahr 

Haushaltsjahr

Entscheidungen der Gerichte

BVERFG – Beschluss, 2 BvR 890/06 vom 12.05.2009

Zu verfassungsrechtlichen Anforderungen bei der Gewährung staatlicher Mittel an Religionsgesellschaften.

BAG – Urteil, 7 AZR 743/07 vom 22.04.2009

Eine auf haushaltsrechtliche Gründe nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG gestützte Befristung setzt nicht voraus, dass bereits bei Abschluss des befristeten Arbeitsvertrags Haushaltsmittel in einem Haushaltsgesetz ausgebracht sind, aus denen die Vergütung des befristet beschäftigten Arbeitnehmers während der gesamten Laufzeit des befristeten Arbeitsvertrags bestritten werden kann. Es genügt vielmehr, wenn bei Vertragsschluss aufgrund konkreter Umstände eine dahingehende Prognose gerechtfertigt ist.

BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 4.08 vom 18.03.2009

1. Das aus § 128 Abs. 1, § 130 Abs. 1 BauGB folgende Gebot einer möglichst wirklichkeitsgerechten Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands gebietet es, im Rahmen der Berechnung der (wegen des gemeindehaushaltsrechtlichen Gesamtdeckungsprinzips nur "fiktiven") Fremdfinanzierungskosten von der Gemeinde vereinnahmte Vorausleistungen für die Erschließungsanlage wie Tilgungen zu behandeln (im Anschluss an das Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 - BVerwGE 110, 344 <347 ff.> ).

2. Dies hat zur Folge, dass für Jahre, in denen die Summe der anteiligen Tilgungen der Gemeinde sowie der von ihr bis dahin vereinnahmten Vorausleistungen der Anlieger die Höhe des durch die Erschließungsmaßnahme ausgelösten und noch offenstehenden Kreditbedarfs erreicht oder gar übersteigt, keine Fremdfinanzierungszinsen in den Erschließungsaufwand eingestellt werden dürfen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 A 2.07 vom 24.07.2008

Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern sind nichtverfassungsrechtlicher Art, wenn sie den Anspruch auf Erstattung von Zweckausgaben der Höhe nach oder die Begründetheit entsprechender Einreden und Einwendungen betreffen.

Sachliche und personelle Aufwendungen, die der Errichtung und dem Betrieb einer atomrechtlichen Landessammelstelle zuzurechnen sind, sind i.S.d. Art. 104a Abs. 2 GG durch die Aufgabenerfüllung im Auftrag des Bundes entstehende Zweckausgaben des Landes.

Zur Verjährung und zur Verwirkung eines Anspruchs auf Erstattung von Zweckausgaben.

BFH – Urteil, I R 18/07 vom 23.01.2008

1. Verluste, die ein als Regiebetrieb geführter Betrieb gewerblicher Art erzielt, gelten im Verlustjahr als durch die Trägerkörperschaft ausgeglichen und führen zu einem Zugang in entsprechender Höhe im steuerlichen Einlagekonto.

2. Der für einen Betrieb gewerblicher Art festgestellte steuerrechtliche Verlustvortrag ist nicht mit den Einkünften der Trägerkörperschaft aus Kapitalvermögen zu verrechnen.

BVERFG – Urteil, 2 BvF 1/04 vom 14.02.2007

1. Für die Maßstäbe rechtzeitiger Einbringung eines Nachtragshaushaltsgesetzes des Bundes gelten die allgemeinen Grundsätze zu den Anforderungen an die gebotene gegenseitige Rücksichtnahme zwischen Verfassungsorganen.

2. Aus dem Verfassungsgebot der Haushaltswahrheit folgt die Pflicht zur Schätzgenauigkeit mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Budgetfunktionen im parlamentarischen Regierungssystem - Leitung, Kontrolle und Transparenz durch Öffentlichkeit der staatlichen Tätigkeit - zu gewährleisten. Die für die Einnahmen- und Ausgabenschätzungen erforderlichen Prognosen müssen aus der Sicht ex ante sachgerecht und vertretbar ausfallen.

3. Grundlegende Revisionen des Regelungskonzepts der Art. 115 Abs. 1 Satz 2 und Art. 109 Abs. 2 GG bleiben dem verfassungsändernden Gesetzgeber vorbehalten. Im Hinblick auf den in der Normallage entscheidenden Begriff der Investitionen weist der Regelungsauftrag des Art. 115 Abs. 1 Satz 3 GG die Konkretisierung des verfassungsrechtlichen Tatbestands in erster Linie dem Verantwortungsbereich des Gesetzgebers, nicht dem des Bundesverfassungsgerichts zu. Auch zum Tatbestand einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts bleibt der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers zu respektieren (Bestätigung von BVerfGE 79, 311)

BVERFG – Urteil, 2 BvF 3/03 vom 19.10.2006

1. Ergänzungszuweisungen des Bundes gemäß Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG sind abschließender Bestandteil des mehrstufigen Systems zur Verteilung des Finanzaufkommens im Bundesstaat. Diese Verteilung zielt insgesamt darauf ab, Bund und Ländern die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben in staatlicher Eigenständigkeit und Eigenverantwortung finanziell zu ermöglichen.

2. Sanierungspflichten des Bundes und korrespondierende Ansprüche eines Not leidenden Landes erweisen sich nach Zweck und Systematik des Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG als Fremdkörper innerhalb des geltenden bundesstaatlichen Finanzausgleichs. Bundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Sanierung eines Not leidenden Landeshaushalts unterliegen einem strengen Ultima-Ratio-Prinzip.

a) Sanierungshilfen sind nur dann verfassungsrechtlich zulässig und geboten, wenn die Haushaltsnotlage eines Landes relativ - im Verhältnis zu den übrigen Ländern - als extrem zu werten ist, und absolut - nach dem Maßstab der dem Land verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben - ein so extremes Ausmaß erreicht hat, dass ein bundesstaatlicher Notstand eingetreten ist.

b) Ein bundesstaatlicher Notstand im Sinne einer nicht ohne fremde Hilfe abzuwehrenden Existenzbedrohung des Landes als verfassungsgerecht handlungsfähigen Trägers staatlicher Aufgaben setzt voraus, dass das Land alle ihm verfügbaren Möglichkeiten der Abhilfe erschöpft hat, so dass sich eine Bundeshilfe als einzig verbliebener Ausweg darstellt.

BAG – Urteil, 7 AZR 419/05 vom 18.10.2006

1. Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsverhältnisses liegt nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG vor, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und der Arbeitnehmer zu Lasten dieser Mittel eingestellt und entsprechend beschäftigt wird.

2. Für den Sachgrund in § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG ist es erforderlich, dass die für eine befristete Beschäftigung bestimmten Haushaltsmittel mit einer Zwecksetzung für die Erledigung von nur vorübergehenden Aufgaben ausgebracht werden.

BVERFG – Urteil, 2 BvG 1/04 vom 17.10.2006

1. Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG ist in den Fällen der gemeinschaftsrechtlichen Anlastung eine unmittelbar anwendbare Haftungsgrundlage. Die Haftung ist verschuldensunabhängig.

2. Der Bund hat sich in diesen Fällen mögliche Mitverursachungsbeiträge anrechnen zu lassen.

BVERFG – Urteil, 2 BvG 2/04 vom 17.10.2006

1. Art. 104a Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2 GG ist in den Fällen der gemeinschaftsrechtlichen Anlastung eine unmittelbar anwendbare Haftungsgrundlage. Die Haftung ist verschuldensunabhängig.

2. Der Bund hat sich in diesen Fällen mögliche Mitverursachungsbeiträge anrechnen zu lassen.

THUERINGER-OVG – Beschluss, 4 EO 521/06 vom 09.10.2006

Auch wenn eine Gemeinde mit ihrer Weigerung, eine Ausbaubeitragssatzung zu erlassen, gegen die Beitragserhebungspflicht verstößt, begründet dieser Verstoß keine Rechtswidrigkeit einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans wegen nicht veranschlagter Beitragseinnahmen, wenn kassenwirksame Beitragseinnahmen nach den konkreten Verhältnissen im betreffenden Haushaltsjahr schon wegen einer fehlenden Beitragssatzung nicht zu erwarten sind.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 6.06 vom 21.09.2006

Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (Wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 5.06).

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 5.06 vom 21.09.2006

Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann.

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 7.06 vom 21.09.2006

Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann (wie Urteile vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 5.06 und BVerwG 2 C 6.06).

Der Dienstherr verletzt seine Pflicht, Informationen und Belehrungen seiner Beamten über die Rechtslage unmissverständlich und eindeutig zu formulieren, nicht dadurch, dass er eine verwaltungsinterne, nur zur Unterrichtung der Behörden bestimmte Verlautbarung, die dem Beamten ohne Zutun des Dienstherrn zur Kenntnis gelangt ist (hier: durch Abdruck in dem Mitteilungsblatt eines Berufsverbandes), missverständlich und mehrdeutig abfasst.

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 2.06 vom 30.08.2006

Wasser- und Bodenverbände können die Finanzierung ihrer Sachaufgaben auf einen Förderverband (§ 2 Nr. 14 WVG) übertragen. Ein solcher Verband darf aber keinen Zweck verfolgen, der über die Unterstützung der einzelnen Mitgliedsverbände bei der Erfüllung ihrer eigenen Sachaufgaben hinausgeht, wie z.B. die Organisation des Finanzausgleichs zwischen den Mitgliedsverbänden (im Anschluss an das Urteil vom 26. September 2001 - BVerwG 6 CN 5.00 - Buchholz 445.1 Allg. Wasserrecht Nr. 7).

BSG – Urteil, B 4 RA 36/05 R vom 18.05.2006

Die Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die Höchstwerte der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze ist nicht verfassungswidrig (Fortführung von BSG vom 17.12.2002 - B 4 RA 46/01 R = SozR 3-2600 § 70 Nr 6 und BSG vom 30.1.2003 - B 4 RA 47/02 R).

BSG – Urteil, B 4 RA 8/05 R vom 14.03.2006

1. Liegt ein Bagatellfall iS des § 225 Abs 2 S 1 SGB VI vor, steht dem Rentenversicherungsträger ein Erstattungsanspruch gegen den Träger der Versorgungslast ausschließlich aus dieser Norm, niemals aus § 225 Abs 1 S 1 SGB VI, zu.

2. Der Erstattungsanspruch aus § 225 Abs 2 S 1 SGB VI verjährt in analoger Anwendung des § 113 SGB X in vier Jahren.

BGH – Urteil, III ZR 383/02 vom 02.03.2006

Zur Verpflichtung des Jagdpächters, bei einem mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts geschlossenen Jagdpachtvertrag anfallende Mehrwertsteuer auf den Pachtzins und eine Wildschadensverhütungspauschale zu zahlen.

BSG – Urteil, B 3 P 6/04 R vom 26.01.2006

Zum Anspruch des Trägers eines nur mit Eigenmitteln und privaten Darlehen finanzierten Pflegeheimes auf nachträgliche öffentliche Investitionskostenförderung bei wettbewerbsverzerrender öffentlicher Förderung später errichteter Pflegeheime.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 BV 03.868 vom 07.12.2005

Die Landkreise dürfen den Finanzbedarf für eine Kreiseinrichtung nur dann nach Art. 20 FAG einzelnen kreisangehörigen Gemeinden durch eine Erhöhung der Umlagesätze (erhöhte oder gespaltene Kreisumlage) auferlegen, wenn diese Gemeinden im Vergleich zu den anderen Gemeinden des Landkreises einen einrichtungs- und gemeindebezogenen Sondervorteil aus der Einrichtung ziehen.

LAG-KOELN – Urteil, 11 (13) Sa 647/05 vom 05.12.2005

Mit einer Gesamtversorgungszusage übernimmt der Arbeitgeber grds. das Risiko, dass sich in Zukunft die Berechnungsgrundlagen für die Altersversorgung - insbesondere die Steigerung der Sozialversicherungsrente - anders entwickelt, als es im Zeitpunkt der Zusage absehbar war. Nach Abgabe eines solchen Gesamtversorgungsversprechens kann sich der Arbeitgeber deshalb nur in krassen Ausnahmefällen auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen.

BVERFG – Beschluss, 2 BvF 2/03 vom 13.09.2005

1. Verfahrensbestimmungen lösen die Zustimmungsbedürftigkeit nach Art. 84 Abs. 1 GG nicht aus, wenn sie keinen neuen Einbruch in die Verwaltungszuständigkeit der Länder darstellen.

2. Ändert das Parlament bestehende Rechtsverordnungen oder fügt in diese neue Regelungen ein, so ist das dadurch entstandene Normgebilde aus Gründen der Normenklarheit insgesamt als Rechtsverordnung zu qualifizieren.

3. Bei der Änderung von Verordnungsrecht ist der Gesetzgeber an das Verfahren nach Art. 76 ff. GG und an die Grenzen der Ermächtigungsgrundlage (Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG) gebunden. Die Zustimmungsbedürftigkeit richtet sich nicht nach Art. 80 Abs. 2 GG.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 BV 02.1964 vom 27.07.2005

Kreisangehörige Gemeinden können einen Kreisumlagebescheid grundsätzlich nicht mit der Begründung anfechten, der Landkreis habe seine sonstigen Einnahmequellen nicht ausreichend ausgeschöpft (hier: unentgeltliche Überlassung der kreiseigenen Schulsportanlagen zur außerschulischen Nutzung an Sportvereine).

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 7 B 03.3331 vom 30.11.2004

Zum Betriebszuschuss für eine private Wirtschaftsschule bei gleichzeitiger Tätigkeit des Schulleiters an mehreren Schulen.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 13.04 vom 15.07.2004

1. Auch Beratungsstellen, die die allgemeine Beratung nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) erbringen, ohne sich an der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beteiligen und den Beratungsschein auszustellen, haben Anspruch auf öffentliche Förderung nach § 4 Abs. 2 SchKG.

2. Der Fördersatz beträgt wie bei Konfliktberatungsstellen 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten.

3. Geht das in den Beratungsstellen nach §§ 3 und 8 SchKG tätige Personal über den Versorgungsschlüssel des § 4 Abs. 1 Satz 1 SchKG hinaus, so rechtfertigt dies nur die Ablehnung der Förderung wegen fehlender Erforderlichkeit, wenn der Landesgesetzgeber die Kriterien für die Auswahl unter den Beratungsstellen festgelegt hat.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 14.04 vom 15.07.2004

1. Auch Beratungsstellen, die die allgemeine Beratung nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) erbringen, ohne sich an der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beteiligen und den Beratungsschein auszustellen, haben Anspruch auf öffentliche Förderung nach § 4 Abs. 2 SchKG.

2. Der Fördersatz beträgt wie bei Konfliktberatungsstellen 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten.

3. Geht das in den Beratungsstellen nach §§ 3 und 8 SchKG tätige Personal über den Versorgungsschlüssel des § 4 Abs. 1 Satz 1 SchKG hinaus, so rechtfertigt dies nur die Ablehnung der Förderung wegen fehlender Erforderlichkeit, wenn der Landesgesetzgeber die Kriterien für die Auswahl unter den Beratungsstellen festgelegt hat.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 12.04 vom 15.07.2004

1. Auch Beratungsstellen, die die allgemeine Beratung nach § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) erbringen, ohne sich an der Schwangerschaftskonfliktberatung zu beteiligen und den Beratungsschein auszustellen, haben Anspruch auf öffentliche Förderung nach § 4 Abs. 2 SchKG.

2. Der Fördersatz beträgt wie bei Konfliktberatungsstellen 80 % der notwendigen Personal- und Sachkosten.

3. Geht das in den Beratungsstellen nach §§ 3 und 8 SchKG tätige Personal über den Versorgungsschlüssel des § 4 Abs. 1 Satz 1 SchKG hinaus, so rechtfertigt dies nur die Ablehnung der Förderung wegen fehlender Erforderlichkeit, wenn der Landesgesetzgeber die Kriterien für die Auswahl unter den Beratungsstellen festgelegt hat.

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1298/94 vom 13.07.2004

Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Regelungen über die Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an Notarkassen.

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1299/94 vom 13.07.2004

Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Regelungen über die Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an Notarkassen.

BVERFG – Beschluss, 1 BvR 1332/95 vom 13.07.2004

Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an gesetzliche Regelungen über die Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen an Notarkassen.

Seite:   1  2  3  4 


Weitere Begriffe

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Haushaltsjahr - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum