JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > H > Haushaltsgesetzgeber
| Rechtsgebiete: | BPersVG, NHG, NPersVG |
| Schlagworte: | Arbeitgeber, Auflösungsantrag, Haushaltsgesetzgeber, Hochschule, ständiger Vertreter, Vertreter, ständiger, Vizepräsident, Vizepräsident, hauptamtlicher, Weiterbeschäftigung, Weiterbeschäftigungsanspruch |
| Stichwort: | Haushaltsgesetzgeber |
| Leitsatz: | 1. Das Gestaltungsklagerecht nach § 58 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 NPersVG bzw. § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 107 Satz 2 BPersVG kann auch der zum ständigen Vertreter des Präsidenten bestimmte hauptamtliche Vizepräsident einer Hochschule ausüben. Die in § 38 Abs. 1 NHG festegelegte Außenvertretungsbefugnis des Hochschulpräsidenten steht dem nicht entgegen, weil diese Bestimmung nicht abschließend ist, sondern das Gesetz die Regelung der Vertretung des Hochschulpräsidenten den Hochschulen als Selbstverwaltungskörperschaften überlässt. 2. Zur Frage der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung, wenn die Stellenbewirtschaftung Aufgabe der Hochschule ist und diese Einsparauflagen des Landes umzusetzen hat. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 18 LP 9/06 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG, LPersVG |
| Schlagworte: | Personalvertretungsrecht, Personalvertretung, Jugendvertreter, Auszubildendenvertreter, Ausbildung, Beendigung, Befristung, Beschäftigung, Weiterbeschäftigung, Weiterbeschäftigungsanspruch, Arbeitsplatz, Dauerarbeitsplatz, Planstelle, Stelle, Haushalt, Haushaltsgesetzgeber, Entscheidungsfreiheit, Missbrauch, Missbrauchskontrolle |
| Stichwort: | Haushaltsgesetzgeber |
| Leitsatz: | 1. Für die Frage, ob im Rahmen eines personalvertretungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruchs nach § 9 BPersVG für den Jugendvertreter ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz zur Verfügung steht, kommt es allein auf den Bereich der Ausbildungsdienststelle an. 2. Eine öffentlich-rechtliche Ausbildungsdienststelle ist bei eigener Stellenbewirtschaftung auf Grund eines ihr zugewiesenen Budgets ohne weitere Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers bei der Festlegung des Anforderungsprofils für die bei ihr zu besetzenden Arbeitsplätze nicht durch § 9 BPersVG gebunden; die gerichtliche Überprüfung hat sich insoweit auf eine Missbrauchskontrolle zu beschränken (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 -). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 5 A 11117/05.OVG | |
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