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Haushaltsführungsschaden bei geringer Erwerbsminderung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 14 U 200/04 vom 28.04.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Haushaltsführungsschaden bei geringer Erwerbsminderung
Stichwort:Haushaltsführungsschaden bei geringer Erwerbsminderung
Leitsatz:1. Auf einen Erfahrungsgrundsatz, dass eine Erwerbsminderungen von 20 % oder weniger für die Haushaltsführungstätigkeit keine praktische Auswirkung hätten, kann nicht abgestellt werden, wenn aufgrund eines Sachverständigengutachtens feststeht, dass sich die unfallbedingte Beeinträchtigung auf die Haushaltsführungstätigkeit tatsächlich auswirkt.

2. Hat die Geschädigte vor dem Unfall den Haushalt allein geführt, muss sie grundsätzlich nicht durch anderweitige innerfamiliäre Verteilung der Haushaltstätigkeit die Schadensersatzverpflichtung des Schädigers niedrig halten.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 200/04




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