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Hausgeldrückstände

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OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 429/02 vom 09.12.2002

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Hausgeldrückstände, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Stichwort:Hausgeldrückstände
Leitsatz:Gegenüber rückständigen Hausgeldansprüchen auf Grund eines bestandskräftig beschlossenen Wirtschaftsplans nach § 16 Abs. 2 WEG kommt eine Aufrechung nur mit eigenen Ansprüchen aus Notgeschäftsführung bzw. anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen in Betracht. Ein Zurückbehaltungsrecht ist gegenüber Ansprüchen auf Hausgeldvorschüsse in jedem Fall ausgeschlossen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 429/02




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